2) Nur diejenigen, die mindeſtens 15000— 20000 Gulden beſitzen, dürfen in der Stadt bleiben.
3) Die übrigen Juden haben ſich binnen 8— 14 Tagen nach dem Ausweiſungsbefehl mit den ſtädtiſchen Rechenmeiſtern abzufinden und die Stadt zu räumen.
4) Die Zurückbleibenden, deren Ausweiſung ſich der Rat für ſpäter vorbehält, haben ſich eidlich zu verpflichten, die Ausgewieſenen auf keine Weiſe gegen die Obrigkeit zu unterſtützen. Außerdem müſſen ſie ihr zur Abwickelung der ſchwebenden Schuldverhältniſſe den zehnten Teil ihres Vermögens zu 5% vorſtrecken.
5) Der Zinsfuß wird bei Pfandgeſchäften auf 5%, bei Kreditgeſchäften auf 6% feſtgeſetzt. Die Geſchäftsbücher müſſen in deutſcher Sprache geführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
6) Künftig ſollen keine Juden mehr in Frankfurt aufgenommen werden. Den noch einſtweilen Geduldeten hat ein evangeliſcher Prediger wöchentlich einmal das Wort Gottes vorzutragen.
Die Kommiſſionsvorſchläge kamen ſofort im Rate zur Debatte, und die„Moderation“ wurde an⸗ genommen. Ein heftiger Streit entſpann ſich nur bei der Feſtſetzung des Zinsfußes. Weitzens Anhänger wollten ihn nach den Reichskonſtitutionen— alſo zu 5%— feſtſetzen, die alten Ratsmitglieder hingegen nach § 22 des Bürgervertrags, deſſen ſtrenge Innehaltung der Landgraf ihnen ſoeben nochmals anbefohlen hatte. Schließlich ging man der Streitſache dadurch aus dem Wege, daß man beſtimmte, die Zinſen ſollten„nach Billigkeit“ bezahlt werden. Weitz, der damals erbitterter über die Juden war als je, weil ſie ſeinen Vorſchlag, gegen Bezahlung ſeiner Schulden ihre Vertreibung zu verhindern, abgelehnt hatten, teilte ſofort die im geheimen gefaßte Beſchlüſſe Fettmilch und dem Ausſchuß mit. Dieſem erſchien eine ſolche Behandlung der Juden viel zu milde; er ſtürmte noch am ſelben Tage in den Römer und verlangte unter Drohungen die ſofortige Vertreibung der Judengemeinde bis auf 20 Familien. Der Rat ſuchte den Ausſchuß dadurch zu beſchwichtigen, daß er verſprach, mit der Moderation gleich am folgenden Tage zu beginnen. Später wolle er die gänzliche Entfernung der Juden beim Kaiſer nachſuchen; jede Verantwortung aber lehnte er ab, ſchob ſie vielmehr auf die Zünfte und Geſellſchaften, von denen er jetzt eine ſchriftliche Willens⸗ äußerung über ihre Stellung zur vorliegenden Frage verlangte. Damit zögerten dieſe auch nicht.
Am wenigſten feindlich gegen die Juden lauteten die Gutachten der Steinmetzen und Maurer; ſie wollten ſich ſtrikt an die Privilegien und den Bürgervertrag halten. Ihnen ſchloſſen ſich die Metzger an, die ſich im übrigen mit dem einverſtanden erklärten, was die Bürgerſchaft beſchließen würde. Die meiſten Zünfte aber waren für einſtweilige Moderation und ſpätere Abſchaffung, andere ſogar für ſofortige Entfernung. Als wütende Gegner der Juden zeigten ſich die Buchdrucker, die den uns bereits bekannten Sauer zu ihrem Sprecher hatten. Unter der heuchleriſchen Verſicherung, daß man mit der Sache behutſam umgehen müſſe, da die Juden ebenſo gut, wie ſie Menſchen wären, beantragten ſie die härteſten Maßregeln, die nur noch von denen der Schneider, Fettkrämer und Hecker(Winzer) in Sachſenhauſen übertroffen wurden, auf deren Zunftſtuben Fettmilch das große Wort führte.*)
Viel beſonnener hingegen äußerten ſich die Geſellſchaften. Beſonders die alt angeſehenen Limpurger waren gegen die Vertreibung der Juden, da ja nichts Erhebliches wider ſie vorliege und ſie außerdem durch ihre Privilegien und den Bürgervertrag geſchützt ſeien. Doch konnte ihre Stimme nicht durchdringen, und die Moderation nahm ihren Anfang. Zuerſt wurden 60 der ärmſten Juden vorgeladen. Zu ihnen
*) Fettmilch verlangte, daß man nur 17 Juden, und zwar auch die nur für kurze Zeit, behielte. Dieſen ſolle man„dapfer auſſchneiden“, nämlich ihnen jedweden Handel verbieten, ausgenommen das Geldausleihen zu 5%. Die Synagogen ſeien zu ſchließen; hingegen hätten jeden Tag 2 von den 17 bei Strafe etlicher Goldgulden eine chriſtliche Predigt zu hören u. ſ. w.


