Aufsatz 
Die Schicksale der Juden zu Frankfurt a.M. während des Fettmilchschen Aufstandes / Isidor Kracauer
Entstehung
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der Ausſchuß die Hoffnung, daß man ihn ungeſtört walten laſſen würde, umſomehr, da er wußte, welche Beſorgnis der Landgraf Ludwig hegte, die Bürger könnten ſich der Union anſchließen, wenn man zu hart gegen ſie vorgehe. Er erhob immer trotziger das Haupt; der Rat wurde immer kleinlauter und die Lage der Juden immer troſtloſer. Sie fühlten ſich ſogar in ihrer Gaſſe nicht mehr ſicher. Am Abend des 11. Mai herrſchte eine allgemeine Panik unter ihnen. Man wollte für ganz ſicher wiſſen, daß um Mitternacht eine Bande von zünftigen Bürgern und Niederländern in die Gaſſe eindringen, ſie plündern und an allen Ecken anzünden würde. In ihrer Angſt flohen viele Juden in Verkleidung aus der Stadt; die Zurückbleibenden ſchloſſen ſorgſam die Thore und hielten die ganze Nacht Wache im Verein mit den an der Gaſſe wohnenden Chriſten, deren Häuſer durch eine Feuersbrunſt ebenfalls gefährdet geweſen wären. Für diesmal ſtellte ſich zwar das Gerücht als unbegründet heraus; aber wie ſollte die Ruhe und Sicherheit wieder bei ihnen einkehren, wenn ſie ihre Gegner ſolcher Thaten überhaupt für fähig hielten? Fettmilch, der von den Juden als Urheber des blinden Lärms bezeichnet wurde, wußte dieſen geſchickt für ſeine Agitationszwecke anszubeuten. Der Ausſchuß mußte dem Rat auseinanderſetzen, daß ſchon das Gerücht von der Möglichkeit einer ſolchen That genugſam beweiſe, wie erbittert der Pöbel gegen die Juden ſei, und wie ſehr der Wunſch nach Gewaltthaten ſich des gemeinen Mannes bemächtigt habe. Nur wenn der Rat endlich die Iudenfrage zur Zufriedenheit löſe, könne er das Vertrauen der Bürgerſchaft zu ihrer Obrigkeit wieder herſtellen.

So gewann auch im Rat immermehr die Anſicht Raum, daß man der Juden wegen nicht die eigne Exiſtenz aufs Spiel ſetzen dürfe; beſonders die Achtzehner befürworteten die allerſchärfſten Maß⸗ regeln. Die Furcht vor des Kaiſers Ungnade, die immer noch lähmend auf die Entſchließungen des Rates wirkte, ſuchte Weitz geradezu lächerlich zu machen.Er wolle einen Batzen nehmen und die Bürgerſchaft gegen ſolche Befehle ſalviren, war eines ſeiner beliebten Schlagworte.

Weitzens Einfluß ſchlug jetzt durch. Der Rat that einen Schritt, durch den er ſich vom Boden des Bürgervertrages entfernte. Er forderte Weitz und zwei andere Advokaten auf, Rechtsgutachten über die gegen die Juden einzunehmende Stellung abzugeben. Dieſe beſtärkten den Rat vollends in dem Beſchluſſe, dem Ausſchuß betreffs der Juden nachzugeben. Er ließ deshalb vorerſt in einer umfangreichen Denkſchrift, deren Inhalt ſeiner Wahrheitsliebe wenig Ehre macht, nochmals alle Anklagepunkte gegen die Juden zuſammenſtellen und hob als ausſchlaggebend für ihre Vertreibung hervor, daß ſie die Hauptquelle alles widrigen Verdachtes, Unrates und aller Beſchuldigungen der Bürger unter einander ſeien. Eine geheime Kommiſſion ſollte nun beraten, auf welche Weiſe die Entfernung der Juden zu bewerkſtelligen ſei, vorausgeſetzt daß dieſe Einſchränkung wurde gegen den Willen von Weitz und Fettmilch zugefügt der Kaiſer ſeine Erlaubnis dazu erteilen würde.

Die Judenkommiſſion begann ſogleich ihre Thätigkeit mit großem Eifer. Sie gewann bald die Üüberzeugung, daß eine Verjagnng der Juden nicht ſo einfach wäre, wie es ſich die Heißſporne im Ausſchuß vorſtellten. Zu eng waren ſie durch ihren Geſchäftsverkehr mit der Stadt und der Bürgerſchaft verknüpft, als daß eine gewaltſame Lostrennung ſo ohne weiteres möglich geweſen wäre. Deshalb beſchloß man einſt⸗ weilen nur eine teilweiſe Abſchaffung der Juden und zwareine Moderation auf Qualitäten des Ver⸗ mögens. Am 15. Juni überreichte die Judenkommiſſion dem Rate ſchriftlich ihre Vorſchläge, die ſie in 9 Punkte zuſammengefaßt hatte. Die wichtigſten davon ſind:

1) Die Juden haben bei ſchwerer Geldſtrafe ſpäteſtens in 8 Tagen ein Verzeichnis ihrer Schulden und Forderungen der Kommiſſion einzureichen. Den Schuldnern haben ſie günſtige Zahlungsbedingungen zu ſtellen, wobei die Zinſen nicht höher als zu 5% zu berechnen ſind. Über die ſtrittigen Forderungen darf allein das Frankfurter Gericht entſcheiden.