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ihre Schande vor den Chriſten zu verbergen. Ja, der Rat leiſte ſogar ihrer abergläubiſchen Religion direkt Vorſchub, denn er geſtatte, zur Feier des Laubhüttenfeſtes Reiſer aus dem Stadtwald zu holen.
Am 11. November gelangten dieſe Beſchwerdeſchriften zur Verleſung und wurden den Baumeiſtern der Juden, Moſche„zum Korb“ und Aaron„zum fröhlichen Mann“, übergeben mit der Weiſung, ſie bald zu beantworten. Beide erklärten hierauf,„ihre Verantwortung alſo zu thun, daß die Kommiſſarien ein Genüge haben ſollten.“ In der That reichten ſie bald zwei Erwiderungsſchreiben ein, deren Ton ſich ſehr vorteilhaft von dem der Gegenpartei unterſcheidet; in leidenſchaftsloſer Sprache und ſachlich gehaltener Darſtellung wird darin verſucht, die Anklagen Punkt für Punkt zu widerlegen. Die erſte Gegenſchrift, die 82 Folioſeiten umfaßt, beſchäftigt ſich mit den gegen die Juden im allgemeinen erhobenen Beſchwerden. Unter Hinweis auf bekannte Erlaſſe und Privilegien der Kaiſer legt die Schrift dar, daß die Bürger kein Recht hätten, ſie zu vertreiben. In einem beſonderen Abſchnitt verwahren ſie ſich ausdrücklich gegen den Vorwurf des Wuchers; ſehr viele, und gerade die Vornehmſten und Reichſten, enthielten ſich gänzlich ſolchen gemeinen Ausleihens, ſondern gingen nur mit aufrichtigen, ſowohl bei Chriſten als auch bei Juden gemeinen Wechſeln um. Zwar räumen die Juden ein, mehr als 5% zu nehmen, berufen ſich aber dabei auf ihre Privilegien, die ihnen dies geſtatteten.
In einer zweiten Schrift verteidigen ſie ſich gegen die in den 361 Artikeln enthaltenen Beſchul⸗ digungen. Bei einer unbefangenen Prüfung des von den Juden beigebrachten Materials*) gewinnen wir die Ueberzeugung, daß in vielen Proceſſen das Recht auf ihrer Seite war, was ihnen auch durch das richterliche Urteil beſtätigt worden war. In manchen Fällen aber ergiebt es ſich ſogar, daß der Verſuch einer Üübervorteilung nicht vom jüdiſchen Gläubiger, ſondern vom chriſtlichen Schuldner ausgegangen war.
Noch bevor die Subdelegierten dem Ausſchuß dieſe Schrift überreichen konnten, wurde ſeiner Exiſtenz ein jähes Ende bereitet. Die Bürgerſchaft war nicht mehr mit ſeiner Amtsführung zufrieden und warf ihm vor,„er verrichte ſeine Sachen der Gebühr nicht; es werde noch alles wegen unnützen Umlaufens, Freſſens und Saufens je länger, je gefährlicher.“ Deshalb wählten einige hundert Bürger, die ſich auf der Zunftſtube der Bender zuſammenfanden, einen neuen Ausſchuß, der ſchon am folgenden Tag ſein Amt antrat. Den alten Ausſchuß, der nicht gutwillig weichen wollte, ſchüchterten ſie dermaßen ein, daß er ſogar den ſtets von ihm angefeindeten Rat um Schutz anging.
Vier Tage nach dieſen Ereigniſſen, am 30. November, trafen die kaiſerlichen Kommiſſarien in der Stadt ein und ſtiegen im„Deutſchen Hauſe“(in Sachſenhauſen) ab. Sie erkannten wider Erwarten den neuen Ausſchuß als geſetzmäßige Vertretung der Bürgerſchaft an und traten mit ihm in Unterhandlungen, als deren Ergebnis der ſogenannte Bürgervertrag zu ſtande kam, der am 21. Dezember veröffentlicht wurde. Anfangs Januar reiſten die Kommiſſarien, die ihre Aufgabe nun für erledigt hielten, ab, nach⸗ dem ſie noch eine allgemeine Amneſtie erlaſſen hatten.
Der aus 71 Artikeln beſtehende Bürgervertrag bildete die Grundlage einer neuen Verfaſſung. Zwar ließ er mancherlei unerledigt, was ſpäter„der Billigkeit gemäß geſchlichtet werden ſollte“, aber er traf doch tief einſchneidende Neuerungen auf faſt allen Gebieten der Verwaltung und des Finanzweſens. Viele gerechte Forderungen der Zünfte wurden berückſichtigt. So wurden 18 neue Ratsſitze geſchaffen, deren Inhaber aus dem Kreiſe der Zünftigen gewählt werden ſollten. Eine neu ernannte Behörde, die„Neuner“, erhielt die Befugnis, die Finanzwirtſchaft des Rates zu überwachen. Ausdrücklich wurde jetzt auch beſtimmt, daß die Stadtkaſſe den Bürgern auf goldene oder ſilberne Unterpfänder Geld zu 5% vorzuſchießen hätte.
*) Näheres hierüber ſ. in meinem Anhang zum Fettmilchſchen Aufſtande in Geigers Zeitſchrift Bd. V, Heft 1.


