Im Gefühle ſeiner Ohnmacht wandte ſich der Rat aufs neue an den Kaiſer und erſuchte ihn um ſeine Intervention. Mathias war dazu bereit. Am 20. Juli erſchien ein kaiſerlicher Herold in der Stadt und ließ im Römer ſowohl als in Sachſenhauſen eine öffentliche Verordnung anſchlagen, worin den Zünften „thätlicher und unverantwortlicher“ Frevel gegen die Obrigkeit, das Waffenführen und das Zuſammenrotten verboten wurde. Ausdrücklich ward ihnen darin eingeſchärft, ſich der Drohungen gegen alle Bewohner der Stadt, alſo auch gegen die Juden, zu enthalten.
Die Prüfung der Beſchwerden überwies der Kaiſer den beiden Grenznachbarn des Frankfurter Gebietes, dem Erzbiſchof Johann Schweickard von Mainz und dem Landgrafen Ludwig V. von Heſſen.
Der ungnädige Ton des Reſtriptes rief unter den Bürgern ſtarke Verſtimmung hervor; noch mehr fühlten ſie ſich verletzt durch die Wahl des engherzig lutheriſchen Landgrafen zum Kommiſſar, der, wie man wußte, ſchon anfangs Juli durch einen vertrauten Geſandten dem Rat ſeine Hilfe angeboten hatte. Ihm war nämlich zu Ohren gekommen, daß die Ratgeber des Volkes calviniſtiſche Ketzer ſeien, und er fürchtete nun, ihr Einfluß werde ſchließlich die Stadt von der reinen und unverfälſchten Augsburger Konfeſſion losreißen und gar der Union in die Arme treiben.
Eine unerwartete Unterſtützung in ſeinem Kampfe gegen die Juden erhielt der Ausſchuß durch die Einmiſchung der mit Frankfurt befreundeten Reichsſtädte Worms, Speyer, Straßburg, Nürnberg und Ulm. Das Schickſal der wenige Jahre vorher vergewaltigten freien Reichsſtadt Donauwörth ſtand in zu friſcher Erinnerung, und die befreundeten Reichsſtädte fürchteten für Frankfurts Selbſtändigkeit, wenn fremde Mächte als Schiedsrichter in dieſe Wirren hineingezogen würden. Sie ſchlugen deshalb dem Rat vor, die Juden preis zu geben, wenn er dadurch den Frieden mit den Zünften erkaufen könnte. Dieſe Haltung der Reichsſtädte trug nicht wenig dazu bei, die Lage der Juden zu verſchlimmern. Immer unverhohlener zeigte ſich gegen ſie der Haß, der von den Kanzeln herab noch geſchürt wurde. Man blieb nicht mehr bei leeren Drohungen ſtehen. Ließ nur ein Jude ſich in den chriſtlichen Stadtteilen ſehen, ſo wurde er thätlich an⸗ gegriffen und mißhandelt. Faſt keiner von ihnen wagte noch, ſeinem Erwerbe nachzugehen, und dabei weigerten ſich viele ihrer Schuldner, die Zeitumſtände benützend, ihren Verpflichtungen nachzukommen.
Auch die Ankunft der Subdelegierten(Vertreter der Kommiſſarien) half wenig. Zwar beteuerten die Zünfte ihnen ausdrücklich, daß nicht die geringſte Ungebühr oder Thätlichkeit von ihrer Seite gegen die Juden erfolgen werde; trotzdem beſchloſſen ſie aber eine Reihe von Maßregeln, die dieſen den Aufenthalt in der Stadt verleiden ſollten. So beſtimmten ſie in der Sitzung vom 13. Oktober, kein Zünftiger ſolle einem Juden bei Verluſt ſeiner Ehre und des Stubenrechtes Fleiſch abkaufen; ebenſowenig ſolle ein Bäcker jüdiſchen Zwiſchenhändlern Brot oder ſonſtige Backwaren verabreichen.
An dem Rat hatten die Juden keine Stütze mehr. Er geriet ſelbſt ins Wanken durch die Flut von Anklagen, die ihm ſeine Mißwirtſchaft eintrug. Den reichsſtädtiſchen Abgeſandten erklärte er officiell, an der Judenſchaft wäre ihm nicht viel gelegen, und um dies zu beweiſen, befahl er den jüdiſchen Bau⸗ meiſtern(Vorſtehern der Gemeinde) bei Strafe von 200 Goldgulden, alle diejenigen, welche keine Stättigkeit beſäßen, binnen 4 Wochen aus der Stadt zu entfernen. Was blieb nun den Juden anders übrig, als den Kaiſer ſelbſt um Schutz anzugehen? Ihm ſtellten ſie die bedrängte Lage vor, in die ſie unverſchuldet geraten wären; ſie erinnerten an die von ihm und ſeinen Vorgängern beſtätigten Privilegien und baten um ein Poenalmandat, nach welchem jeder ihnen zugefügte Schaden von der Stadt zu erſetzen ſei. Im Gefühl ihrer Unſchuld erklärten ſie ſich bereit, jedem, der Anſprüche oder Klagen gegen ſie vorbringen
würde, Rede und Antwort zu ſtehen. 2


