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bemühte, durch allerlei Scheingründe ſein unumſchränktes Recht über die Bürger zu beweiſen, um ſo mehr erinnerte er ſie an das ihrige, an die zahlreich verliehenen Privilegien, mit denen die angemaßte Gewalt des Rates in Widerſpruch ſtehen müßte. Daher entzündete ſich der Aufſtand an dem Verlangen nach der Veröffentlichung der Privilegien. Indem man aber daran ging, die Beſchwerden gegen den Rat im ein⸗ zelnen zur Sprache zu bringen, hob man auch hervor, daß er ungeſetzmäßiger Weiſe die Juden begünſtige, dadurch, daß er ihnen Gelder aus der Stadtkaſſe lieh und ihnen geſtattete, ſie zu hohem Zinsfuß(bis 1 2%) Chriſten vorzuſtrecken. Beſonders verhängnisvoll für die Juden wurde, daß ein Teil der Bürger⸗ ſchaft, und gerade die Häupter der Bewegung, ihnen ſtark verſchuldet waren und in ihrer Vertreibung ein willkommenes Mittel ſahen, ſich den Verpflichtungen gegen ſie zu entziehen. Für die zeitgenöſſiſche Auf⸗ faſſung iſt es immerhin bezeichnend, daß die kaiſerlichen Kommiſſarien ſpäter bei der Eröffnung der Unter⸗ ſuchung gegen die Hauptangeklagten zunächſt feſtzuſtellen ſuchten, ob und in wie weit ſie Schuldner der Juden wären. Die Behauptung aber, daß damals der größte Teil der Bevölkerung den Juden tief ver⸗ ſchuldet war, iſt durchaus irrig, da viel weniger Frankfurter als Auswärtige Darlehen bei ihnen ſuchten. lüberhaupt hat man von ihrem damaligen Reichtum eine übertriebene Anſicht; die ſtädtiſchen Schatzungsbücher weiſen aus, daß die großen Vermögen ſich vorzugsweiſe in den Händen der chriſtlichen Einwohner beſanden.
War nun einmal die Judenfrage angeregt, ſo traten dabei auch die Beſchwerden hervor, welche der Geſchäftsneid erzeugen mußte, trotzdem die Geſetzgebung von vornherein beſtrebt war, den chriſtlichen Krämer vor der jüdiſchen Konkurrenz zu ſchützen*). Aus dem Abſchnitt der Stättigkeit, der„von der Juden Handtirung“ handelt, erſehen wir, wie ſie nach jeder Richtung in ihrem Erwerb beengt waren. Der Beſitz von Grundſtücken außerhalb der Judengaſſe war ihnen unterſagt; vom zunftmäßigen Handwerk waren ſie ebenfalls ausgeſchloſſen. Auch durften ſie weder in der Stadt noch ſonſtwo auf dem Markte Kramläden eröffnen; nur das Hauſieren war ihnen geſtattet. So blieb ihnen weſentlich nur eine Quelle des Erwerbs, das Ausleihen von Geld auf Pfänder und Schuldſcheine. Aus dem Pfandleihgeſchäft entwickelte ſich natur⸗ gemäß der Trödelhandel, doch unterlag auch der Verkauf der verfallenen Pfänder mannigfachen einſchrän⸗ kenden Beſtimmungen. Es mag den Juden nicht leicht geweſen ſein, ſich innerhalb dieſer Grenzen zu halten, und es traten naturgemäß Beſchwerden und Klagen der Zünfte und Krämer gegen ſie hervor. Man machte ſie vorzugsweiſe für den Rückgang von Handel und Gewerbe verantwortlich, der ſich damals in ganz Deutſchland fühlbar machte und ſeinen eigentlichen Grund in den infolge des Ujeberganges der Seeherrſchaft von Spanien an England und die Niederlande veränderten Handelswegen hatte.
Schließlich darf auch der Aberglaube und der religiöſe Fanatismus, der allgemein gegen die Juden im Schwange war, nicht unerwähnt bleiben. Gerade in Frankfurt erhielt er durch eine bildliche Dar⸗ ſtellung täglich neue Nahrung. Wer von Sachſenhauſen aus die Stadt betrat, erblickte auf der Brücke unter dem Brückenturm das Gemälde eines von 9 Pfriemen durchſtochenen, aus vielen Wunden blutenden Knaben, des Simon von Trident, den die Juden 1476 zu Tode gemartert haben ſollten. Auf dem unteren Teil des Bildes wurden Juden mit einem Schwein in einer jedes Anſtandsgefühl verletzenden Weiſe in Verbindung gebracht.
Der proteſtantiſchen Geiſtlichkeit beſonders waren die Juden ein Dorn im Auge; leidenſchaftlich eiferte ſie auch dagegen, daß man ſich von jüdiſchen Aerzten behandeln laſſe,„denn Leibeskur gehe nicht ohne Seelenkur“;„lieber mit Gottes Willen krank, als durch des Teufels und durch verbotene Mittel
*) Näheres hierüber ſ. meinen Aufſatz: Beiträge zur Geſch. der Frankf. Juden im dreißigjährigen Kriege in Geigers Zeitſchrift für die Geſch. der Juden in Deutſchland. Bd. III. Heft 2— 4.


