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ihrer Religion völlig ungehindert war, aber nicht einmal in die Zünfte wurden ſie aufgenommen, und gar das um dieſe Zeit vom Kaiſer und vom Kurfürſten von Mainz an die Bürgerſchaft geſtellte Ver⸗ langen, den Katholiken einige Ratsſitze einzuräumen, erregte einen derartigen Sturm der Entrüſtung, daß beide davon Abſtand nehmen mußten.
Eine völlig geſonderte Stellung nahmen die Juden ein, die im Jahre 1612 hier in Frankfurt 454 Haushaltungen, alſo vielleicht 2500 Seelen zählten.*) Ihr Verhältnis zur chriſtlichen Bevölkerung war durch die ſogenannte Judenſtättigkeit aufs genaueſte geregelt. Sie wohnten ſeit 1462 in einem beſonderen, völlig mit Mauern eingeſchloſſenen Stadtteile und waren ſo auch äußerlich von der übrigen Bevölkerung getrennt. Das Aufenthaltsrecht in der Stadt mußten ſie alle Jahre aufs neue durch eine beſondere Abgabe erwerben; im übrigen waren ſie innerhalb ihres Ghettos auf dem Gebiete der Gemeindeverfaſſung, der Verwaltung und zum großen Teil auch auf dem der Rechtspflege durchaus ſelbſtändig.
Jede dieſer drei politiſch rechtloſen Religionsgenoſſenſchaften hatte gegen etwaige allzuſtarke Aus⸗ ſchreitungen der ſtädtiſchen Machthaber einen Schutz: die reformierten Niederländer an der kurz vorher gegrün⸗ deten Union und dem benachbarten Landgrafen von Heſſen⸗Kaſſel; die Katholiken am Erzbiſchof von Mainz und dem Kaiſer, und die Juden gleichfalls an dem Kaiſer. Zwar waren ſie ſeit 1349 durch die Verpfändungsurkunde Karls IV. für 15,200 Pfund Heller in den Beſitz der Stadt übergegangen, aber der Kaiſer hatte ſich noch beſtimmte Hoheitsrechte und Einkünfte, wie den güldenen Opferpfennig und die Kronſteuer vorbehalten, die von ſeinen Nachfolgern trotz aller Proteſte des Rates bald mit geringerer, bald mit größerer Entſchiedenheit aufrecht erhalten wurden. Während nun den Juden dies Abhängigkeits⸗ verhältnis vom Kaiſer auf der einen Seite Opfer auferlegte, bot es ihnen andrerſeits Zuflucht und Schirm in Zeiten höchſter Bedrängnis.
Es konnte nicht ausbleiben, daß in dieſem ſo gegliederten Gemeinweſen die patriziſchen Geſchlechter ihre Gewalt mißbrauchten. Sie beherrſchten faſt ausſchließlich den Rat und damit auch die geſamte Regierung Frankfurts, ſowohl die Verwaltung der inneren Angelegenheiten, als die Vertretung nach außen. Von den 42 Ratsſtellen hatte die Geſellſchaft der Limpurger allein 25 inne; die ſogenannte Handwerker⸗ bank war zwar von 13 Mitgliedern der Zünfte eingenommen, doch hing die Wahl dieſer Mitglieder wie⸗ derum von den Geſchlechtern ab, die ſchon dafür ſorgten, daß nur ihnen ergebene Elemente Zutritt fanden. So war es alſo für die Bürgerſchaft ſo gut wie unmöglich, Einfluß auf die Entſchließungen des Rates zu gewinnen, ebenſowenig ſtand ihr die geringſte Kontrolle über deſſen Maßnahmen zu. In je weitere Kreiſe ſich aber die Bildung und der Wohlſtand verbreitete, je mehr dadurch ſich deren Selbſtgefühl ſteigerte, um ſo unwilliger ertrugen ſie die Mißwirtſchaft des Rates, die in der ſtädtiſchen Verwaltung Mißbräuche und Unzuträglichkeiten aller Art gezeitigt hatte. Die öffentlichen Gelder wurden in unverant⸗ wortlicher Weiſe vergeudet; auf Koſten der Gemeinde hielten der Rat ſowie die niederen Beamten Feſte und Schmauſereien ab. Dabei litt die Stadt an einem jährlich wachſenden Defizit, das aber den Bürgern verſchwiegen wurde. Die Rechnungsbücher wurden nur mangelhaft geführt, wichtige Einnahmen oft gar nicht gebucht. Auch in die Rechtspflege hatte man das Vertrauen verloren; die Schöffen ſtanden im ſchlimmſten Rufe der Parteilichkeit und Beſtechlichkeit.
Der unglaubliche Hochmut, mit dem die Patrizier auf die misera plebs herabſahen, trug noch mehr dazu bei, die Kluft zwiſchen Rat und Bürgerſchaft zu erweitern. Je mehr der Rath ſich aber
*) Welchen Prozentfotz ſie zur Geſamtbevölkerung bildeten, vermögen wir nicht anzugeben; das für dieſe Zeit vorhandene ſtatiſtiſche Material iſt zu unvollſtändig.(Siehe Kriegks Aufſatz: Frankſurt um die Mitte des dreißigjähr. Krieges in deſſen Geſchichte von Frkf. a. M. S. 418 ff.).


