XXIII
Das Jahr 1577 brachte auch einen Wechsel im Lehrerkollegium. Über den religiös- kirchlichen Standpunkt des Schulmeisters Glaitsmanns wurde am 30. 4. 1577 vor dem Rat Klage geführt, weil er„einer sunderlichen, verdechtlichen und ergerlichen Opinion sein soll, welches nit zu dulden sei“. Der Beklagte wurde über seinen Glauben zur Rede gestellt „mit der Betonung, wo er darum nit abstehen werde, soll er beurleibt werden“. Am 7. Mai wird seine Erklärung im Rat zur Kenntnis gebracht,„daß er des Glaubens sei, wie biß- hero in der Pfalz, Schweiz und Genf gelert und gepredigt worden sei; wise auch nit darum abzusteen und wölle daruff erwarten, was Ime hierüber begegnen möge.“ Diese mannhafte Sprache mißfiel; bereits nach zwei Tagen war er„beurlaibt“, ein Opfer seines calvinistischen Bekenntnisses.„Wie man bericht werde, soll er sich bishero in der Schul gegen den Jungen ganz unbeschaiden erzaigt haben“ wird als weiteres belastendes Moment im B. B. v. 7. 5. 1557 hinzugefügt. Die ihm„entgegen gesprochene beschwerliche Sentenz“ wird später dahin gemildert, daß er noch, biß uff künfftige Herbstmes“ im Dienst verbleiben durfte, „seinen Standt ohne große Beschwernis zu endern etwas mehr Zeit haben möge“. Zum Abzug erhielt er 8 Gulden als„Viaticum“(B. B. 12. Sept. 1577).
Nachfolger des Gemaßregelten wurde Michaelis 1577 ein Frankfurter, Christianus Egenolph„Poetaster“.
Die Lutherischen hatten wieder einmal einen Triumph über die Reformierten zu verzeichnen. Wer mochte wohl nach dem geglicckten Angriff auf ein Mitglied des Lehrer- kollegiums der schola evangelica Barfusiana das nächste Opfer einer in bedauerlicher Ver- schärfung begriffenen kirchlichen Unduldsamkeit werden? Die Praedikanten lagen auf der Lauer. Da that ihnen noch vor Ende des Jahres der Rektor der Schule, über die sie gerne Obergewalt gehabt hätten, den Gefallen, einen Schritt zu thun, der der versteckte Anlaß wurde zu den-Bestrebungen der lutherischen Geistlichkeit, den lästigen Petreus allmählich aus seinem Amte zu verdrängen.
Die Beziehungen des Petreus zu Flacius IIIyricus.
Der Rektor hbatte sich durch seinen väterlichen Berater Fichard am 23. Oktober 1577 zu einer Heirat mit der Witwe des in deutschen Praedikantenkreisen bestgehaßten, verüchtigten und berühmten Theologen Mathias Flacius IIlyricus 5¹) bestimmen lassen. In Frankfurt a. M., in der Obhut des unter einer protestantischen„Mutter“ stehenden Weißfrauenklosters, hatte Flacius am 11. März 1575 sein zuletzt unstätes Dasein als heimatloser Irrfahrer beschlossen, nachdem er auf die deutsche Kirche seines Jahr- hunderts den nächst Luther und Melanchthon bedeutsamsten Einfluß ausgeübt, den prote- stantischen Theologen in den dreizehn Folianten seiner„Magdeburger Centurien“ die Waffen geliefert hatte, mit denen sie nunmehr, ein Jahrhundert lang, gegen die Papisten fochten, nachdem er aber auch mit seiner Lehre von der Erbsünde den Erisapfel in das Heerlager der Lutheraner geworfen hatte. Seine Witwe Magdalene, geb. IIbeck, die auf ihre
³¹) Seine erste Biographie verfaßte, ohne der Entwirrung der verwickelten theologischen Streitfragen gewachsen zu sein, der Frankfurter Prediger Joh Balth. Ritter.(1725, 2te Aufl.). Eine Licht und Schatten gerecht verteilende, historische Würdigung hat Flacius gefunden bei K. Preger, Flacius Illyricus und seine Zeit, 2 Bde. (1859 und 1861), worin auch, unter Benutzung hiesiger Archivalien, seine Beziehungen zum Frankfurter Rate erörtert sind.


