XII
den 25. Mai 1568 zu vorgemeltem ampt durch brief und Siegel confirmirt; kan daher an dieser schuhl nicht lenger, denn bis zu Ende dieses lauffenden Quartals, welches den 16. Juli sein wird, dienen; müßen sich E. E. u. F. W.nach einem andern Rectorn vmbsehen, welcher der Jugent recht drewlich vnd nützlich vorstehen könne und wolle, darzu dann Gott sein genad vnd segen geben wolle. Amen.— Weil Ich aber auch nicht zweiffele, es könne niemandt ettwas. mit warheit an meiner lehr, schulregierung, leben vnd wandel, die Zeit Ich Hie gewesen bin, thadeln, ist mein gantz dienstlich bitt, wenn Ich nuhn abziehe, sie wöllen mir deßen ein Schrieft- lich Zeugnis mittgäben, mich Im Fall der not darauf zu referieren. Ich hoff nicht, das meine vnbilliche beleydiger vnd schmeher daran ettwas verhindern können.——— Der gütige Gott woll E. E. vnd F. W. schuhlen, kirchen, Stadt vnd gantz Regiment segnen vnd reichlich begnaden zu seines nahmens lob vnd ehre vnd den armen Christen zu Troste vnd beßerung.“
Uber seine ferneren Lebensschicksale ließ sich ermitteln, ²¹) daß er in rascher Folge in Schwaben und Sachsen an verschiedenen Orten Pfarrstellen bekleidete, und längere Zeit in Lauingen, der ehemaligen Residenz der bayerischen Herzöge der Linie Pfalz-Neuburg, seßhaft gewesen zu sein scheint, von wo er nach„Grätz“ in Steiermark übersiedelte. Hier war er eifrig für die Annahme der Formula Concordiae durch die Prediger der kärntischen Kirche thätig. Im Oktober 1577 hätten ihn gerne die Frankfurter Praedikanten als Nachfolger Hart- mann Beyers berufen. Sie schlagen, ohne Erfolg,„als der Gemeine wolbekant“ Homberger vor,„welcher etwa Rector der Schulen alhie gewest, nun aber promovirter Doctor der Heiligen Schrifft und in Oesterreich ein fürnehmer, wohlgegründter, gelehrter und eifriger Theologus ist und allerley widersacher gewachsen, dazu auch eines erbaren, unsträfflichen Lebens und Wandels.“ (Tom. IV. Eccl. Stadt-Archiv). Im Jahre 1589 unter den Wirkungen der Gegenreformation aus Steiermark ausgewiesen, lebte er als Privatmann in Regensburg, kehrte noch einmal nach Gratz zurück, wurde aber aufs neue exiliert und endete sein an Verfolgung und Ungemach reiches Leben 1593 in Regensburg. Er schrieb sich zuletzt nur noch:„J. H. der heiligen Schrifft D. und um der christlichen evangelischen Wahrheit willen Verfolgter.“ Daß er sich als Märtyrer fühlte, geht auch aus seinem in Ph. Wackernagels Monumentalwerk aufzufindenden„Lied von der Rechtfertigung“ hervor, das litterarhistorisch bemerkenswert geblieben ist, weil in ihm der göttliche Ratschluß zur Erlösung der Menschen als Ergebnis einer Verhandlung zwischen Gott, dem Satan und dem Heilande in der Art eines geistlichen Schauspiels vorgeführt wird. ²)
²4) Jöcher, Gelehrten-Lexikon II(1750) Sp. 1686/87, der auch einige Angaben über seine theologischen Schriften macht, vgl. auch A. D. B. XIII(1881) S. 40.— Goedeke, Grundriß II S. 110 führt ihn unter den Neu- lateinern an mit„Vehiculum sacrum peregrinantis, h. e. christianae religionis praecipui loci ex parvo corpore Math. Judicis deprompti et in usum peregrinantis simplici ac plano carmine redditi. Heidelberg 1582. 8.“ ²3) Ph. Wackernagel, Das deutsche Kirchenlied von der ältesten Zeit bis zu Anfang des XVII. Jahrhunderts, Bd. III(1870), S. 1085— 1088 druckt s. v. Jeremias Homberger unter nr. 1258 die 39 Strophen ab. Gegen Ende des Liedes spricht der Verfasser von seiner Person: Diß liedlein bracht zusammen Ob er schon wird beraubet ein armer sündig Man, der welt gunst, ehr vnd gut Jeremias heist sein Name, Weil er an Christum glaubet, Groß Hertzleydt grieff Ihn an, hat er doch guten mut, Homberger wird er gnant ins gmein, Ihm gnüget woll an Gottes gnad: khont sich nicht anders Trösten o Herr, die laß Ihm bleiben dann durch das wort Gotts rein. durch deins Sohns Heilgen Thodt.
vgl. auch Ph. Wackernagel, Bibliographie zur Geschichte des deutschen Kirchenliedes im 16. Jahrhundert. (1855). S. 297.


