VII gischer Vertreter des Melanchthonianismus in Frankfurt war er, der Freund der Refor- mierten, zuletzt in der Fehde mit den Frankfurter lutherischen Praedikanten unterlegen. Am 26. Februar 1562 war sein Abschiedsgesuch bewilligt worden. Die Leitung der Anstalt ging, vielleicht nur probeweise, auf den bisherigen„Collaboranten“ Georgius Dimpelius über, der am 16. April 1562„zur Schul an den Barfüssern jährlich um 125 Gulden angenommen wurde.“ Dessen Lehrerstelle erhielt Magister Ottmar Remus, den der Rat„etlich Jahr zu Wittenberg verleget“, d. h. mit Stipendien unterstützt hatte, der nunmehr zur Übernahme des Collaborantenpostens„anhero citirt“ wurde.
Dimpels Leitung sollte aber nur ein kurzes, unerfreuliches Interregnum bilden. Die aus 4 Ratsherrn bestehende Aufsichtsbehörde, die„Verordnete zu den Predicanten und Schulen“, öfters damals auch kurz„Deputirte“ oder„Scholarchae“ genannt ⁴), erkannten be- reits nach Jahresfrist, daß„sehr groß Vnordnung In der schul sei vnnd die notdurfft erhaisch, das man ain ander ordnung mache.“⁵) Unter dem 29. Juni 1563 wurde dem damaligen Schul- curatorium zwar befohlen, sich unter theologischem Beistand mit einer durchgreifenden Reform der Barfüsserschule zu befassen,„mit hilf der Predicanten ain Schulordnung stellen zu lassen vnnd solichs zu Rath wider anzubringen“. Die Ausführung dieses Beschlusses sollte indessen noch über anderthalb Jahrzehnte auf sich warten lassen. Zunächst erhoffte der Rat eine Besserung der Zustände von einem Wechsel im Rektorat.
Am 17. Juli 1563 wird bekannt gegeben, daß„Magister Hieronimus Hombergius, Schulmeister zu Furstler“ willig sei„die verwaltung der Schulen anzunemen vund sich, auf maß Micyllus seliger vnnd andere nach Ime bestelt, bestellen zu lassen“. Auch bitte der Bewerber den„Erbarn“ Rat„Ime an der Zerung vnnd Raißcosten ein stewer zu thun“. Schon nach zwei Tagen waren die Verhandlungen mit Jeremias Homberger aus Fritzlar (geb. 1529) zum Abschluß geführt. Sein Jahresgehalt wird auf 150 Gulden festgesetzt, „doch das er auch ain freien sitz hab vnd des hüttens und wachens frei sei“; die Umzugs- kosten,„aine stewer zu seinem anherzihen“, werden bewilligt. So war denn der bisherige, seiner Aufgabe nicht gewachsene Schulmonarch entthront.„Nach solchem“, heißt es unterm 19. 8. 1563,„haben sie Magister Dimpelium solichs angezaigt vnnd vom Ime vernommen, ob er sich furters in der Schulen woll geprauchen lassen an Magister Johann Ulrich Struppen stat.“ Dieser hatte bis zum 29. Juni 1563 die Stelle eines„hypodidascalus“, eines„Unter- lehrers“ innegehabt, diese aber freudig mit der ansehnlicheren eines Praedikanten vertauscht. Wirklich zeigte sich Dimpel, ein offenbar sehr wenig empfindlicher Pädagoge,„erpüttig, sich zu einem hipodidascalo, wie vor, geprauchen zu lassen, so man Ime Jars 100 Gulden oder vffs wenigst 80 geben wolle“. Über diese Besoldungsfrage konnte man sich nicht sofort einigen. Zunächst wies der Rat die Verordneten an,„zuuor ain ordnung zu be- greiffen, das man wissen mõöge, was aines Jeden(Collaboranten) arbait sein soll, vnd alsodann nach gelegenhait der arbait der besoldung halben mit Inem zu handlen“. Dimpel ließ sich zunächst vertrösten, verstand sich sogar, obwohl ihm„der Dienst(als Rektor) ab- gekunt“ ⁶) worden war, zur Weiterführung der Amtsgeschäfte bis zum Eintritt seines Nach-
⁴) Ihre Befugnisse übernahm seit 1728 das neue„Consistorium“.
⁵) B. B. u. R. P. vom 29. 6. 1563. Ist fernerhin ein Auszug aus den Archivalien ohne Beleg gegeben, sind stets die Angaben des B. B. oder R. P.(unter dem bemerkten Datum) zu verstehen.
⁵) R. P. 3. III. 1565.


