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fenden Gymnasiallehrer nichts gegen die evangelische Kirche unternehmen, sondern dass sie sich auf das Bestimmteste verpflichten, ihre Schüler für die Bekenntnisse und Ordnungen der evangelischen Kirche zu erziehen. Auch wurde festgesetzt, dass die Bestimmung in Mo 2 der allerhöchsten Eutschlies- sung, welche den Unterricht in den Sprachen zumal den in den oberen Classen zu ertheilenden und ins besondere den deutschen Sprachunterricht überhaupt und in der Geschichte betrifft, sofort für das nächste Schulsemester in Wirk- samkeit zu setzen, auch, wie dieses geshehen, demnächst anzuzeigen sei.
2) Ueber die Einrichtung des evangelischen Religions-Unterrichts und der
evangelischen Religionsübung auf den Gymnasien wurde Folgendes festgesetzt.
I. Der evangelische Religionsunterricht in den Gymnasien ist dahin einzu-
richten, dass
1) auf der unteren Stufe des Gymnasialunterrichts die biblische Geschichte nach dem geschichtlich-kirchlichen Gange der Verheissung(in Sexta und Quinta) und der evangelische Landeskatechismus(in Quarta) erklärt und eingeübt, ausserdem eine memoriale Keuntuiss der Hauptsprüche der h. Schrift und einer hinreichenden Anzahl von Kernliedern der evan- gelischen Kirche erzielt werde,
2) auf der oberen Stufe des Gymnasialunterrichts Lesung der h. Schrift des alten Testaments(in Tertia) und des neuen Testaments, namentlich der vier Evangelien, der Apostelgeschichte und des Römerbriefes(in Secunda) Statt finde und(in Prima) Geschichte des Reiches Gottes alten und neuen Bundes und Symbolik gelehrt werde, die systematische Behand- lung der Glaubens- und Sittenlehre aber aus dem Gymnasialunterricht entfernt bleibe.
II. Die Forderungen, welche an die evangelischen Gymnasial-Abiturienten in der Maturitäts-Prüfung hinsichtlich der Religionskenntuisse zu stellen sind, werden dahin näher bestimmt, dass die Abiturienten mit den wich- tigsten Theilen der heil. Schrift A. u. N. T. wohl vertraut, so wie mit dem Gange der Offenbarungsgeschichte des alten Bundes und mit den Hauptmomenten der Kirchengeschichte, endlich mit den Grundlehren der evangelischen Kirche nach Maasgabe der augsburgischen Confession genau bekannt sein sollen.


