Aufsatz 
Über die Vorstufe des mathematischen Unterrichts / Lichtenberg
Entstehung
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III. Hinsichtlich der Religionsübungen wird angeordnet, dass

1) das tägliche Morgengebet in den Klassen entweder nur von erprobten Lehrern geistlichen Standes abgehalten oder aber, wo diess nicht aus- führbar ist, als Morgengebet lediglich das Gebet des Herrn gesprochen werden soll,

2) in der wöchentlichen Schlussbetstunde(Hora) alle Lehrvorträge gänz- lich wegfallen, dagegen die Gebete den christlichen Zeiten möglichst eng angeschlossen und

3) in dem Choralgesangunterricht des Gymnasiums sowie in den Schluss- betstunden und sonstigen Andachtsübungen der Schüler nur die Kern- lieder der evangelischen Kirche eingeübt und gebraucht werden sollen.

IV. Der evangelische Religionsunterricht an den Gymnasien ist entweder von ordinirten Pfarrern oder von ordnungmässig geprüften und ordinirten Candidaten der Theologie zu ertheilen, von letzteren jedoch nur, inso- fern der Superintendent der Diöcese sie für diesen Unterricht befähigt erklärt und in kirchliche Pflichten nimmt.

Noch zwei andere Rescripte vom 10. April 1852 enthalten nähere Bestim- mungen über die kirchliche Aufsicht, welche die Superintendenten bezw. Con- sistorien über Religions-Unterricht und Religions-Uebungen im Gymnasium zu führen haben, sowie die Anordnung, dass den Superintendenten nachgelassen wird, das Amt eines Religionslehrers an einem Gymnasium als einen gültigen Ordinationstitel anzusehen und dass die geistlichen Prüfungs-Behörden ermächtigt werden, evangelischen Religionslehrern an Gymnasien, welche ordnungsmässig admittirte Candidaten der Theologie sind, von der vorgeschriebenen Ordina- tionsprüfung in dem Falle ausnahmsweise Dispensation zu ertheilen, wenn die- selben sich durch eine läugere, gegen die Kirche und deren Bekenntniss treue Dienstführung als vorzüglich verdiente sowie als theologisch besonders befähigte Lehrer bewährt haben.

Ueber die besondern Ereignisse des hiesigen Gymnasiums ist noch Fol- gendes zu berichten. Um Pfingsten wurde der Unterricht wegen der Festtage vom 29. Mai bis 11*