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spendete Taschengeld dem Schüler die nächste Veranlassung zur Befriedigung solcher oft ihrem Alter weit voraneilender und meist nur der Sinnlichkeit schmeichelnder Genüsse. Es ist ihm eine zwar stumme, aber sehr lebendige Aufforderung zu allerlei Freuden und Ver- gnügungen, welche eine gedeihliche Wirksamkeit der Erziehung unmöglich machen. Viel Geld in den Händen des Schülers, von dessen Verwendung er keine strenge Rechenschaft zu geben hat, ist fast ohne Ausnahme für ihn nachtheilig; selbst ein mässiges Taschengeld wird den noch Unselbsständigen und Unerfahrenen, wenn es ihm ohne alle Beaufsichtigung überlassen wird, oft zu Unzuträglichem, ja Bösem verleiten. Viel und wenig sind allerdings schwankende Begriffe, lassen sich aber leicht aus den Verhältnissen des Schülerlebens bestimmen, und es wird in dem vorliegenden Falle das Zuwenig gewiss keine solche nachtheiligen Folgen haben als das Zuviel.
Wenn Eltern nicht im Stande sind, ihre Kinder selbst zu überwachen, ja sie oft ganz aus dem elterlichen Hause in eine ferne Schulanstalt von sich geben müssen, so haben sie die Verpflichtung, die nähere Aufsicht über dieselben durch andere zuverlässige, der Aufgabe gewachsene Personen ausüben zu lassen. Schulanstalten, in denen die Zöglinge nicht ihre Wohnung und ganze Verpflegung finden, können deren Beaufsichtigung nur im Allge- meinen führen, ins Einzelne einzugehen übersteigt ihre Kräfte. Eine sorgfältige, umsichtige Auswahl der Wohn- und Kosthäuser für ihre Kinder, worin sie, wenn auch unbemerkt unter Aufsicht stehen, ist daher den Eltern angelegentlichst zu empfehlen, und die Wohlfeilheit darf dabei nicht entscheiden. Hausleute von niederer Bildung sind zu einer solchen Ueberwachung nicht geeignet. Sie sehen oft ihres Vortheils wegen Vieles nach, oder werden von dem Schüler, dem seine grössere Geistesgewandtheit das Uebergewicht gibt, getäuscht und miss- braucht. Letzteres findet selbst bei Eltern aus niederen Ständen statt, die ihre Söhne studiren lassen, indem diese ihnen nicht nur durch ihre geistige Ueberlegenheit, sondern selbst schon durch ihre städtische, modische Kleidung imponiren und ihrem Ehrgeize schmeicheln. In diesen Fällen hat natürlich die Anstalt, sobald sie es erfährt, sich des schwächeren Theiles aufs Kräftigste anzunehmen.
Zur besseren Ueberwachung der Schüler wäre es sehr zu wünschen, dass auch das ferner stehende Publikum grösseres Interesse an den Schulen nähme und Vergehungen der Schüler, namentlich den Besuch verbotener Orte, zu ihrer Kenntniss brächte, zumal in grös- seren Städten, wo die Gewinnsucht gemeiner Menschen so gefährlich wirkt. Mancher junge Mensch würde dadurch von dem schon betretenen Pfade des Verderbens zurückgeleitet und gerettet werden können. Viele würden auch gewiss bereitwillig die Hand dazu bieten, wenn sie sich nur recht lebhaft an die Stelle der bekümmerten Eltern solcher leichtsinnigen Schüler setzten. Sie würden dann die kleine desshalb nôthige Mühe nicht scheuen, noch sich durch den Gedanken abhalten lassen, vielleicht der erste zu sein, der eine solche Anzeige mache. Leider sind den Kindern die an öffentlichen Orten sich findenden, rauschenden und betäubenden


