Aufsatz 
Elternhaus und Schule / von Wilhelm Karl Lex
Entstehung
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ist, als Viele glauben. Ich darf nur hinweisen auf die erste Weckung der Gefühle von Liebe und Dankbarkeit in dem kleinen Kinderherzen, auf die erste Regung des Geistes im Gebrauch der Sprache, auf die erste Anleitung zu kindlichen Spielen und vernünftiger Beschäftigung. Für dieses frühe Lebensalter ist der Familienkreis, wenn er ist, wie er sein soll, für das Kind eine Schule, in welcher es Fortschritte macht, wie in keiner anderen so kurzen Periode seines Lebens. Findet es dagegen darin keine Leitung, wird es vernachlässigt, so gewinnt die Sinnlichkeit, sein natürlicher Hang zum Bösen das Uebergewicht; es wird ein Spielball der wildesten Leidenschaften. Seine Erziehung, die in der ersten Zeit fast spielend ge- leitet werden kann, bedarf bei mehr fortgeschrittenen Jahren eines streng planmässigen Ver- fahrens, in welchem die Eltern von der Schule unterstützt werden, da sie aus Mangel an Zeit und Kenntnissen Alles allein nicht mehr bewältigen können. Die Schule wendet sich zwar zunächst und hauptsächlich dem Erkenntnissvermögen zu, durch dieses aber zugleich dem Begehrungsvermögen und der Leitung des Willens. Das Begehren entsteht zwar un- mittelbar aus dem Gefühl, dieses aber aus Warnehmungen und Vorstellungen vom Ange- nehmen und Nützlichen oder vom Wahren, Guten und Schönen und treibt uns dadurch zum Handeln an.

Obgleich demnach die Schule ausser dem Unterricht einen Theil der übrigen Erziehung mit den Eltern besorgen soll, zuweilen fast ganz an deren Stelle treten muss, so wird doch heut zu Tage oft das Vertrauen vermisst, welches man ihr früher schenkte, und das die Bildung des Schülers so sichtlich förderte. Wenn auch einzelne Anstalten dazu Veranlassung gegeben haben mögen, in die entweder ein falscher Liberalismus, der das Gute und Altbe- währte zu verdrängen sucht, eingedrungen ist, in denen die Lehrer Vorträge, wie vor ge- reiften Jünglingen halten und die Schule zur Universität macnen wollen, eine schlaffe Zucht üben und die ihnen und den Schülern lästige Disciplin wohl ganz verbannen, oder denen auf der anderen Seite vielleicht nicht ganz mit Unrecht der Vorwurf gemacht wird, sie schritten masslos in das Familienleben ein und beföhleu und verböten, was nur das Haus befehlen und verbieten könne; so bleiben diese Erscheinungen doch seltene Ausnahmefälle und können jenes Misstrauen im Allgemeinen nicht rechtfertigen. Die Schule darf natürlich weder nach dieser noch nach jener Seite hin ihre Stellung als Schule aus dem Auge verlieren, dort, dass sie nur die erste Vorbereitung für das Leben hat, hier, dass ihr wie ein Theil der väterlichen Pflichten in bestimmten Grenzen, so auch nur ein Theil der väterlichen Rechte zusteht. Nirgends jedoch soll der Schüler in ein förmliches Rechtsverhältniss zu dem Lehrer treten, wie es wohl in einigen neueren Schulordnungen bestimmt ist; Lehrer und Schüler müssen zu einander in dem Verhältniss der Achtung und Liebe stehen, wie Eltern und Kinder in dem Familienverbande.

Zur besseren Verständigung über das gemeinschaftliche Zusammenwirken von Schule und Haus mögen hier noch einige Andeutungen und Wünsche ihre Stelle finden.