Aufsatz 
Über Zweck, Einrichtung und Notwendigkeit der Bürger- und Realschulen
Entstehung
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Anleitung erhalten, ſeine Gedanken über Alles, was es auch ſei, richtig zu ordnen und Anderen deutlich und gefällig mitzutheilen. Dazu iſt aber häufige Uebung im mündlichen und ſchriftlichen Ausdruck erforderlich. Schriftliche Bearbeitungen mit Umſicht gewählter Aufgaben, welche, wenn ſie gehöͤrig geleitet werden, die Selbſt⸗ ſtändigkeit des Schülers am meiſten fördern, ſind daher ganz unerläßlich, nehmen aber auch am meiſten die Zeit und die Thätigkeit des Lehrers in Anſpruch.

Obgleich das Bedürfniß und die Nothwendigkeit dieſer Schulen anerkannt iſt,

ſo haben bisher doch ihrer Errichtung in kleineren Städten die Koſten im Wege geſtanden, welche für Lehrergehalte, Lehrzimmer, Lehrapparate u. ſ. w. aufgewendet werden müſſen. Sind ſie aber nothwendig, ſo müſſen ſich auch die Mittel dazu finden. Wo dieſe von dem Staate oder der Gemeinde nicht, oder nur theilweiſe geboten werden können, da müſſen die Aeltern zu einem erhöheten Schulgelde ſich verſtehen und werden es gerne thun, wenn die Schule leiſtet, was ſie leiſten ſoll, indem ſie ihren Kindern dadurch ein Kapital anlegen, das ſpäter mit Wucher ſeine ſicheren Zinſen trägt. Da die Bürgerſchule die erſte Vorbildung mit der Elementarſchule gemein hat, ſo kann dieſe ihr als Vorbereitungsſchule dienen. Die Beendigung des voll⸗ ſtändigen Elementarkurſes iſt jedoch dazu nicht nothwendig, ja nicht einmal zweck⸗ mäßig. Der Vater aus dem Handwerksſtande eilt gewöhnlich, den Sohn in die Lehre zu bringen, d. h. ihn ein beſtimmtes Geſchäft erlernen zu laſſen, ſobald ihn die Schule mit dem 14ten Jahre entlaſſen hat. Er ſoll jetzt ſobald als mög⸗ lich ſein Brot ſelbſt verdienen und den Aeltern bei ihrer oft ſtarken Familie die ſchweren Nahrungsſorgen erleichtern. An einen weiteren Schulbeſuch von ſeiner Seite zu allgemeiner Ausbildung iſt deßhalb in dem angegebenen Alter nicht mehr zu denken, und die Bürgerſchule muß daher ihre Schüler früher aufnehmen, als ſie die Elementarſchule durchlaufen haben, wenigſtens in ihrem 11ten Lebens⸗ jahre, um ſie mit ihrem 14ten nach einem dreijährigen Lehrkurſe auf ihren künftigen Beruf gehörig vorbereitet entlaſſen zu können.

Den der Bürgerſchule entwachſenen Zögling nimmt, wenn er zu weiterer Schulbildung Fähigkeit, Luſt und Mittel hat, die oben erwähnte, niedere Gewerb⸗ ſchule als Fachſchule auf. Wegen der dazu erforderlichen, bedeutenden Geldmittel wird eine ſolche meiſtens nur in großen, reichen Städten errichtet werden können. Ihre Einrichtung weitläuftiger auszuführen, iſt hier der Ort nicht, und ich bemerke daher nur, daß ſie den Zweck hat, den Lehrling nach einem geordneten Plane und unter Anleitung und Auſſicht der geſchickteſten Meiſter in alle Theile ſeines erwähl⸗ ten Geſchäftes praktiſch einzuführen und ihm bei ſeiner intellektuellen und ſittlichen Weiterbildung während ſeiner ſo vielen Gefahren ausgeſetzten Entwickelungsperiode mit väterlichem Rathe zur Seite zu ſtehen. In keiner Zeit iſt der angehende Jüng⸗ ling einer liebenden Aufſicht, eines verſtändigen Rathes, einer zweckmäßigen Anlei⸗ tung bedürftiger, in keiner Periode die Einwirkung auf ihn für ſeine ganze zukünſ⸗ tige Lebensrichtung einflußreicher, als in den erſten Jahren nach dem 14ten, in