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ausgedrückt; und eben grade auch um dieſes erziehlichen Zweckes willen, grade auch aus päda⸗ gogiſchen Gründen konzentrirt ſich die Pflichtforderung pädagogiſcher Allſeitigkeit im Relt⸗ gionsunterrichte. Das erlaube man mir noch etwas weiter zu erhärten. Gehen wir indeſſen um die Sache, wie es ſich gebührt, prinzipiell zu würdigen, auf das pädagogiſche Verhäͤltniß der Religion und des religiöſen Erziehungsgebietes zu den andern Erziehungsſphären ein.
Schreiber dieſes gehört um ſeiner phiſoſophiſchen und theologiſchen Errungenſchaften und um ſeiner ſattſam gemachten Seminarlehrererfahrungen willen immer noch zu den Wenigen, welche es mit der Baſirung einer ausgiebigen Theorie oder Wiſſenſchaft der Pädagogik auf Anthropologie, beſonders auf Pſychologie ſo durchſchlagend ernſt nehmen, daß ſie die, in der lebendigen Wirklichkeit und in der Praxis freilich untrennbaren Erziehungsgebiete theoretiſch ab⸗ grenzen nach den ſogenannten Grundvermögen des Menſchen, hauptſächlich nach den Hauptmodus des menſchlichen Seelenlebens. So unterſcheide und deducire ich alſo eine phyſiſche, äſthetiſche, intellectuelle, moraliſche, politiſch⸗rechtliche und religiöſe Erziehung, und meine Wiſſenſchaft der beſonderen Pädagogik zerfällt in die Gebiete der Körper⸗, Gefühls⸗, Verſtandes⸗, Willens⸗, Legalhandelns⸗ und Glaubens⸗Erziehung. Aus der in Thl. I dieſer Abhandlung ſkizzirten Ideen⸗ oder Prinzipienlehre, ohne welche man in einer gründlichen Erziehungswiſſenſchaft nicht wohl wird fahren können, folgt ſchon, daß von allen jenen aufgezählten Erziehungsgebieten das religiöſe naturgemäß die Baſis, das Centrum und das Ziel bildet, daß die religiöſe Er⸗ ziehung zu allen anderen Erziehungszweigen in unabweislichem, unauflöslichem, engſtem Wechſel⸗ verhältniſſe ſteht, ja daß ſie gradezu und unbeſtreitbar in der Geſammterziehung eine herrſchaft⸗ liche Bedeutung hat. Iſt dieſes klar aufgedeckt, dann iſt es auch bewieſen, daß ſich die Pflicht⸗ forderung pädagogiſcher Allſeitigkeit aus pädagogiſchen Gründen im Religionsunterrichte konzentrirt. Daß bei dieſer Specialnachweiſe, um nutzloſe Weitſchicht zu meiden, füglich von der phyſiſchen und politiſch⸗rechtlichen Erziehung darf abgeſehen werden, leuchtet ſofort von ſelbſt ein.
Alſo die äſthetiſche, die intellektuelle und die moraliſche Erziehung ſind ſämmtlich ihrem Boden, ihrem Weſen und ihrem Ziele nach durchaus religiös; die religiöſe Erziehung, mithin auch der Religionsunterricht, hat nothgedrungen auf ſie alle zu reflectiren, in ſie alle einzugreifen, ſie alle zu benützen; die religiöſe Erziehung iſt ihrer formellen Geſtaltung nach immer Gefühls⸗, Verſtandes⸗ und Willenserziehung zugleich. Wir knüpfen bei dem etwas näheren Eingehen, wie geſagt, an den pſychologiſchen Theil an, wählen aber hier eine etwas andere Reihenfolge.
Die moraliſche oder ſittliche Erziehung, begrifflich ſtreng gefaßt, will und ſoll doch wohl nichts Anderes, als den Willen des Kindes gewöhnungsmäßig aufs Gute hin und vom Böſen ab lenken, und zwar ſchon lange vor der eingetretenen Erkenntnißreife, ſodaß endlich der erzogene Zögling daſtehe als ein durch guten Willen, durch Freiheit des Willens geadelter guter Menſch. Was iſt aber das Gute, zu deſſen freiem Wollen erzogen werden ſoll? Wenn wir hier nicht auf Gott, den Herrn und Regenten der Welt, auf Gottes Willen und Gebot, auf Gottes Ebenbild im Menſchen, auf des Menſchen Geiſt und geiſtliche göttliche Stimme im Ge⸗ wiſſen, alſo auf Gottes Geſetz zurückgreifen könnten, ſo wären wir bei Beantwortung jener Frage in der That höchſt übel daran. Gut iſt nur, was Gott will und geſetzlich für des Menſchen Willen vorgezeichnet hat. Da haben wirs alſo: Gut iſt ein religiöſer Begriff auf


