Aufsatz 
Die Pflichtforderung pädagogischer Allseitigkeit konzentriert sich im Religionsunterrichte
Entstehung
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emſig genug benutzt werden. Aeſthetiſch ſchilderndes und anſchaulich individualiſirendes Ver⸗ fahren, gemüthliche Hineinführung in die Natur und in das Leben, gemüthvolle Benutzung der religiöſen Kunſt, wie ſie ſich beſonders in Poeſie, in Doxologieen, Pſalmen, Liedern und Parabeln ausgeprägt hat, warmes Verweilen bei den hochäſthetiſchen Situationen der heiligen Geſchichte, dies und dem Aehnliches wird daher ſchlechterdings im Religionsunterrichte Platz greifen müſſen.

Das Wahre jeglicher Art, was das Menſchenkind(gemäß der in ihm drängenden Ver⸗ nunft⸗Idee) ſich zur Erkenntniß und zu möglichſtem Verſtändniß bringen, womit es ſeine denkende Seele, ſeinen Verſtand formell und ſubſtanziell nähren ſoll, das Wahre iſt allüberall nur das, was vor Gottes, des täuſchungsloſen allwiſſenden Schöpfers und Weltregenten, Auge Exiſtenz hat, was nach Gottes logiſchem Weltplane auf jeglichem Gebiete des Daſeins im Großen und Kleinen auf kurz oder lang mit ewiger Weisheit geordnet iſt, Gott ſelbſt und alles Daſein, wie es in Gott ſeinen Grund, ſeinen Halt, ſein Centrum, ſeinen Zuſammenhang und ſein Ziel hat. Mag man nun immerhin abſolute und relative, rationale und empiriſche, materiale, formale und ideale, naturale und geſchichtliche, weltliche und religiöſe Wahrheit füglich unterſcheiden; die Wahrheit als ſolche, deren fehlerloſes Spiegelbild die Nahrung einer vernünftigen Seele iſt, auch die Wahrheit hat ideellen religiöſen Charakter, und ohne religiöſen Nerv gibt es keine wahrhaftige weder im Begriffe noch im Urtheile, noch im Schluſſe, Die Weckung, Stärkung und Befriedigung des uneigennützigen Strebens nach Wahrheit in allſeitiger Weiſe iſt daher ſtets eine heilige Aufgabe der Elementarſchule ſchon allein um der Religion willen, welche überzeugungsmäßig im Zögling gepflanzt werden muß. Die den Denkprozeß in Bewegung ſetzende, feſtes überzeugungsvolles Wiſſen herbeiführende, logiſch⸗ katechetiſche Lehrthätigkeit des Volkslehrers wird daher grade im Religionsunterrichte am wenigſten fehlen dürfen, weil das vernünftige geiſtliche Denken, weil das Operiren mit Ideal⸗ begriffen den Menſchenkindern am ſchwerſten ankömmt. Die allſeitige Enthüllung der ſpecifiſch religiöſen Wahrheit auch auf den außerreligiöſen Gebieten menſchlicher Erkenntniß muß demnach unzweifelhaft eine weſentliche Aufgabe des Lehrers im Religionsunterrichte ſein.

Das Gute endlich, was der Menſch wollen, erſtreben und vollführen lernen ſoll, iſt grade zu, was Gott der Schöpfer und Menſchenrichter ſelbſt will und gebietet, die gottge⸗ horſame Unterordnung des Geſchöpfeswillens unter den abſoluten heiligen Gotteswillen in allen Stücken. Was Menſchen mit verkommenem Gewiſſen hier oder da, heute oder morgen, einzeln oder in Mehrheit belieben oder befehlen, das iſt nicht das Gute. Auch das Gute iſt alſo offenbar grundweſentlich religiöſer Natur und als Gottgewolltes in unſerem geiſtlichen Willenstriebe, im Gewiſſen beſtimmt gekennzeichnet. Grade im Sittlichguten läuft darum die Religion praktiſch aus, und die ſittliche Erziehung wird deßwegen nicht ſelten mit der religiöſen identiſch gefaßt. Es bedarf daher auch gar keines beſonderen weiteren Beweiſes, daß das ge⸗ ſammte Gebiet der Sittenlehre, baſirt auf die Glaubenslehre und auslaufend in die hoffnungs⸗ ſeelige Lehre vom vollendeten Reiche der Kinder Gottes, unter Heranziehung aller den Willen der Kinder mächtig in Bewegung ſetzenden, heiligenden und an geſunde Askeſe gewöhnenden Mittel, ein grundweſentliches Stück des guten, praktiſchen Religionsunterrichtes iſt.