— 72—
7. zum Besuch der Akademischen Hochschule für Musik in Berlin;
8. zur Zulassung zu der Prüfung als Turnlehrer;
9. zum Zivilsupernumerariat im Königlichen Eisenbahndienst, bei den Pro- vinzialbehörden(mit Ausnahme der Verwaltung der indirekten Steuern), bei der Königlichen Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung und bei der Justizverwaltung;.
10. zur Zulassung als bau- und maschinentechnischer Eisenbahnsekretär oder Eisenbahnbetriebsingenieur;
11. zum Eintritt als Apothekerlehrling mit nachfolgender Zulassung zu der Prüfung als Apotheker(für Oberreal- und Realschüler Nachprüfung im Latein);
12. zum Besuch der Gärtnerlehranstalt bei Potsdam(für Oberreal- und Real-
schüler ist der Nachweis von Kenntnissen im Latein erforderlich, welche
der Reife für die Tertia eines Gymnasiums entsprechen);
13. zur Meldung behufs Ausbildung als Intendantursekretär oder Zahlmeister in der Armee;
14. zur Annahme als technischer Sekretariatsaspirant der Kaiserlichen Marine, (erforderlich ist außerdem Reifezeugnis einer Fachschule);
15. zur Marine-Ingenieurlaufbahn.
V. Das Zeugnis der Reife für die Sekunda einer Oberrealschule, eines Gym- nasiums oder eines Realgymnasiums bzw. für die Prima einer sechsstufigen höheren Schule berechtigt
zum Eintritt als Gehilfe für den subalternen Post- und Telegraphendienst mit nachfolgender Zulassung zur Postassistentenprüfung.
ferienordnung.
Osterferien: Vom Sonntag Palmarum ab, 5. April bis 20 April.
Pfingstferien: Vom ersten Festtage bis ausnahmsweise zum Samstag nach Pfingsten. 30. Mai bis 6. Juni einschließlich.
Sommerferien: 4 Wochen, vom ersten Sonntag im Juli ab und außerdem der auf diese Zeit folgende Montag, 4. Juli bis 3. August einschließlich.
Michaelisferien: 14 Tage, vom Sonntage der Michaeliswoche ab. 27. Sep- tember bis 12. Oktober.
Weihnachtsferien: 14 Tage, vom 24. Dezember bis 6. Januar ein- schließlich.


