Aufsatz 
Der Kegelschnitt als kollineare Kurve des Kreises unter besonderer Berücksichtigung der harmonischen Verwandtschaft
Entstehung
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7. zum Besuch der Akademischen Hochschule für Musik in Berlin;

8. zur Zulassung zu der Prüfung als Turnlehrer;

9. zum Zivilsupernumerariat im Königlichen Eisenbahndienst, bei den Pro- vinzialbehörden(mit Ausnahme der Verwaltung der indirekten Steuern), bei der Königlichen Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung und bei der Justizverwaltung;.

10. zur Zulassung als bau- und maschinentechnischer Eisenbahnsekretär oder Eisenbahnbetriebsingenieur;

11. zum Eintritt als Apothekerlehrling mit nachfolgender Zulassung zu der Prüfung als Apotheker(für Oberreal- und Realschüler Nachprüfung im Latein);

12. zum Besuch der Gärtnerlehranstalt bei Potsdam(für Oberreal- und Real-

schüler ist der Nachweis von Kenntnissen im Latein erforderlich, welche

der Reife für die Tertia eines Gymnasiums entsprechen);

13. zur Meldung behufs Ausbildung als Intendantursekretär oder Zahlmeister in der Armee;

14. zur Annahme als technischer Sekretariatsaspirant der Kaiserlichen Marine, (erforderlich ist außerdem Reifezeugnis einer Fachschule);

15. zur Marine-Ingenieurlaufbahn.

V. Das Zeugnis der Reife für die Sekunda einer Oberrealschule, eines Gym- nasiums oder eines Realgymnasiums bzw. für die Prima einer sechsstufigen höheren Schule berechtigt

zum Eintritt als Gehilfe für den subalternen Post- und Telegraphendienst mit nachfolgender Zulassung zur Postassistentenprüfung.

ferienordnung.

Osterferien: Vom Sonntag Palmarum ab, 5. April bis 20 April.

Pfingstferien: Vom ersten Festtage bis ausnahmsweise zum Samstag nach Pfingsten. 30. Mai bis 6. Juni einschließlich.

Sommerferien: 4 Wochen, vom ersten Sonntag im Juli ab und außerdem der auf diese Zeit folgende Montag, 4. Juli bis 3. August einschließlich.

Michaelisferien: 14 Tage, vom Sonntage der Michaeliswoche ab. 27. Sep- tember bis 12. Oktober.

Weihnachtsferien: 14 Tage, vom 24. Dezember bis 6. Januar ein- schließlich.