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Nähere Bestimmungen:
1. Der auf die Ferien folgende Montag ist zur Aufnahmeprüfung sowie zu etwaigen Mitteilungen an die am Orte anwesenden Schüler zu verwenden.— Der Schulunterricht ist am Dienstag Morgen zu beginnen.
2. a) Der Unterricht ist am Mittage des 23. Dezembers zu schließen. b) Den nicht am Orte anwesenden katholischen Schülern ist am 7. Januar Urlaub zu erteilen, soweit derselbe zu ihrer Rückreise erforderlich ist. c) Fällt der 7. Januar auf einen Sonntag oder Montag, so ist mit dem Schulunterricht erst am folgenden Dienstag zu beginnen.
Das neue Schuljahr beginnt am 20. April.
Die der Oberrealschule angehörenden Schüler haben sich um 8 Uhr in ihren Klassenzimmern einzufinden, die zur Aufnahme in die Oberrealschule angemeldeten zu derselben Zeit in der Aula(mit Abgangszeugnis versehen).
Die für die unterste Vorschulklasse angemeldeten Knaben versammeln sich um 11 Uhr in der Aula.
Der regelmäßige Unterricht beginnt für die Oberrealschule Dienstag, den 21. April, um 8 Uhr, für die Vorschule um 9 Uhr.
Bis zu den Pfingstferien wird der Unterricht um 8 Uhr seinen Anfang nehmen.
Zu der Samstag, den 4. April, morgens 9 Uhr in der Aula stattfindenden Schlußfeier erlaube ich mir, die vorgesetzten Behörden, die Eltern unserer Schüler und die Freunde der Anstalt ganz ergebenst einzuladen.
Die Zeichnungen der Schüler liegen im Zeichensaal auf und zwar am Samstag von 10 ½— 12, nachmittags von 3— 5 Uhr, Sonntag von 10— 12, Montag von 10— 12 Uhr.
Frankfurt a. M., den 28. März 1903. Der Direktor: Dr. P. Bode.
Anhang.
An die Witwen- und Waisenkasse der Lehrer wurden die in der Zeit vom 16. März 1902 bis 26. März 1903 eingegangenen Gaben, für die wir auch an dieser Stelle herzlichst danken, abgeliefert und zwar an:
1. Austrittsgeldern....... Mk. 121.—. 2. Gottespfennigen.„ 19.—. 3. Im Hof gefunden„ 1.58.
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