Aufsatz 
Der Kegelschnitt als kollineare Kurve des Kreises unter besonderer Berücksichtigung der harmonischen Verwandtschaft
Entstehung
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10.

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zum Eintritt in die Offizierlaufbahn in der Armee unter Erlaß der Fähn- richsprüfung; zur Marine-Offizierlaufbahn unter Erlaß der Seekadettenprüfung(für Ober- realschulabiturienten Zeugnisgut im Englischen und Französischen); zum Studium der Tierarzneikunde. Weist ein Oberrealschulabiturient durch eine an einem Realgymnasium abzulegende Spezialprüfung die erforderlichen Kenntnisse im Lateinischen nach, so erhält er die Berechtigung zum Studium

11. der Medizin.

II. Das Zeugnis über den einjährigen erfolgreichen Besuch der Prima einer Oberrealschule, eines Gymnasiums oder Realgymnasiums berechtigt 1. 2. 3.

4.

zum Eintritt als Supernumerar bei der Verwaltung der indirekten Steuern; zum Eintritt als Zivil-Applikant für das Marine-Intendantur-Sekretariat; zum Eintritt als Aspirant für das Verwaltungs-Sekretariat bei den Kaiser- lichen Werften;

zum Eintritt in die Zahlmeister-Laufbahn bei der Marine(im Bedürfnis- falle genügt schon das Reifezeugnis für Prima).

III. Das Zeugnis der Reife für die Prima einer Oberrealschule, eines Gym- nasiums oder eines Realgymnasiums berechtigt 1. 2 3.

4.

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zur Zulassung zu der Landmesserprüfung;

zur Zulassung zu der Markscheiderprüfung;

zur ausnahmsweisen Zulassung als Studierender an einer Technischen Hochschule;

zum Studium der Zahnheilkunde und zur Zulassung zu der zahnärztlichen Prüfung(für Oberrealschüler ist Nachprüfung in Latein erforderlich); zum Eintritt in den Dienst der Reichsbank;

. zur Zulassung zu der Fähnrichsprüfung;

zur Zulassung zur Seekadetteneintrittsprüfung(Zeugnis im Englischen gut, für Oberrealschulprimaner auch Zeugnisgut im Französischen).

IV. Das Zeugnis der Reife für die Obersekunda einer Oberrealschule, eines Gymnasiums oder eines Realgymnasiums bezw. das Zeugnis über die Schluß- prüfung an einer sechsstufigen höheren Schule berechtigt

1. 2.

zum einjährig-freiwilligen Militärdienst;

zur Immatrikulation auf 4 Semester an den Universitäten zum Studium in der philosophischen Fakultät;

zur Zulassung als Hospitant an den Technischen Hochschulen und Berg- akademien;

zum Studium an der Landwirtschaftlichen Hochschule in Berlin und der landwirtschaftlichen Akademie in Poppelsdorf;

zum Besuch der akademischen Hochschule für die bildenden Künste in

Berlin; zur Zulassung zu der Prüfung als Zeichenlehrer an höheren Schulen;