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VII. Mitteilungen an die Eltern und Schüler.
Zum Zwecke eines gedeihlichen Zusammenwirkens von Schule und Haus haben sämtliche Lehrer der Anstalt bestimmte Stunden angesetzt, in denen sie, nach vorheriger Anmeldung von seiten der Eltern, Anfragen und Wünsche entgegenzu- nehmen bereit sind. Es ist erwünscht, daß die Eltern sich spätestens einen Tag vorher anmelden, damit die Herren Klassenlehrer die erforderlichen Erkundigungen über die betreffenden Schüler rechtzeitig einziehen können. Die Sprechstunden werden zu Beginn jedes Halbjahres durch Anschlag auf dem Flur, sowie in den Klassen- zimmern des Schulgebäudes bekannt gemacht.
Der Direktor, bezw. Herr Professor Dr. Höfler(Dirigent der Klassen VIa bis IIza und der Vorschule) sind in ihren Sprechstunden stets bereit, den Eltern ihrer Schüler mit Rat und Tat zur Hand zu gehen, doch wird dringend gebeten, soweit es sich nicht um Auskünfte allgemeiner Natur handelt, zunächst mit den Herren Fachlehrern und Klassenlehrern in Verbindung zu treten.
Seit Ostern 1899 ist von IIi ab ein fakultativer Lateinunterricht eingerichtet- worden. Es dürfen sich aber nur solche Schüler daran beteiligen, deren Leistungen in den wissenschaftlichen Fächern mindestens genügende sind.
Berechtigungen der höheren Schulen.
I. Das Reifezeugnis einer Oberrealschule, eines Gymnasiums, Realgymna- siums berechtigt
1. zum Studium des Rechts und der Staatswissenschaften und zur Zulassung zu den juristischen Prüfungen und den Prüfungen für den höheren Ver- waltungsdienst;
2. zum Studium in der philosophischen Fakultät, zur Zulassung zu der Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen und der Staatsprüfung für Nahrungs- mittel-Chemiker;
3. zum Studium an den Technischen Hochschulen, zur Zulassung zu den Diplomprüfungen, zu der Doktor-Ingenieurprüfung, zur Prüfung für den Staatsdienst im Baufach sowie zu den Prüfungen für die höheren Bau- beamten des Schiffsbau- und Schiffsmaschinenbaufaches der Kaiserlichen Marine;
4. zum Studium an den Bergakademien und zur Zulassung zu der Prüfung für den höheren Staatsdienst in der Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung;
5. zum Studium an den Forstakademien und zur Zulassung zu den Prüfungen für den Königlichen Forst-Verwaltungsdienst(Zeugnis in der Mathematik unbedingt genügend);
6. zum Eintritt in den höheren Post- und Telegraphendienst;
7. zur Aufnahme in das Akademische Institut für Kirchenmusik in Berlin;


