doch nicht wie eine Fachſchule ausſchließlich für eine beſondere Berufs⸗ art. Während aber das Gumnaſium in der Hauptſache eine altſprach⸗ lich⸗geſchichtliche Bildung vermittelte, ſtellte ſich die Realſchule die Aufgabe, auf einem kürzeren Schulwege ihre wichtigſten Bilodungs⸗ ſtoffe in den mathematiſch⸗naturwiſſenſchaftlichen Fächern zu ſuchen, ohne auf die geſinnungsbildenden Fächer, auf den Anterricht in der Mutterſprache und in neueren Fremoͤſprachen, in Geſchichte und Erd⸗ kunde zu verzichten. Latein, anfangs als unverträglich mit dem We⸗ jen der Realſchule verworfen, wurde doch bald zugelaſſen, wenn auch vielerorts nur als wahlfreies Fach, einmal wegen ſeiner„verſtandes⸗ bildenden Kraft“, wahrſcheinlich aber auch wegen der damit verbun⸗ denen Berechtigungen. Denn auch für die mittlere, nicht auf Ani⸗ verſitätsbildung gegründete Beamtenlaufbahn forderten verſchiedene Zweige der Staatsverwaltung regelmäßig ein gewiſſes Maß la⸗ teiniſcher Kenntniſſe.
So barg die neue Schulform von Anfang an den Keim zu zwei Anſtaltsarten mit verſchiedenen Zielen und Mitteln in ſich: den Keim zur reinen Realſchule ohne Latein und zur Realſchule mit Latein, die ſich im Laufe der nächſten Jahrzehnte zur Oberrealſchule und zum Realgumnaſium entwickelten. Preußen ging bei den Gründungen und auch bei der ſpäteren Weiterentwicklung den übrigen Bundesſtaaten voran.
Schon waren nach verſchiedenen, zum Teil privaten Verſuchen, aber bei nicht ganz klaren und einheitlichen Zielen vier rein ſtädtiſche Realſchulen in Heſſen entſtanden: in Darmſtadt 1821(zunächſt als techniſche Schule ohne Fremoͤſprachen für Bauhandwerker, aus der ſich die heutige Techniſche Hochſchule entwickelte), ſeit 1820 erweitert durch eine Realſchule mit neueren Fremoͤſprachen und Latein, in Mainz 1831, in Offenbach und in dem Odenwaloͤſtädtchen Michel⸗ ſtadt 1834.
Geſtützt auf die Darmſtädter Erfahrungen hatte ſich die Regierung 1833 entſchloſſen, die beiden Anſtalten in Darmſtadt und Mainz nach einheitlichen Geſichtspunkten zu erweitern, auch in Gießen, der dritten Provinzialhauptſtadt, eine Neugründung anzuregen, das ganze Real⸗ ſchulweſen des Landes geſetzlich zu regeln und zu verſtaatlichen. Ein gemeinſchaftlicher Beſchluß der beiden lanoͤſtändiſchen Kammern ſtellte
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