Aufsatz 
Die Entwickelung der deutschen Orthographie bis zur Gegenwart mit Rücksicht auf das von der Schule zu befolgende Prinzip / Leimbach
Entstehung
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gleichnamigen Klaſſen einer Realſchule I. Ordnung in ihrem Lehrplane und ihrer Curſusdauer vollkommen übereinſtimme. Es ſei daher nothwendig, wie dann dieſes auch in einer Verf. Kgl. Prov. Schulkollegiums vom 5. März S. 1015 ausgeſprochen wurde, daß der Curſus der Tertia von Oſtern an zweijährig werde. Hierdurch wird dann auch die Möglichkeit gegeben, daß die Schule in kürzeſter Zeit die Anerkennung als eine vollberechtigte höhere Bürgerſchule erlangt, deren Abiturienten in ihren erlangten Berechtigungen denen einer Realſchule I. Ordnung mit dem Reife⸗ Zeugniß für Prima gleichſtehen. Der einjährige Beſuch der Secunda und eine befriedigende An⸗ eignung des Klaſſenpenſums berechtigt alsdann zum Einjährig⸗Freiwilligen Militärdienſt ohne beſon⸗ deres Examen, in gleicher Weiſe wie bei dem Gymnaſium. Die Abiturienten werden ohne weiteres Examen in die Prima einer Realſchule I. Ordnung aufgenommen, welche Vergünſtigung zwar ſchon 2 unſerer Abiturienten von vorigem Jahr zu theil wurde.

In gleicher Weiſe wie in früheren Jahren wurde auch in dem verfloſſenen Schuljahre die Uebereinſtimmung im Wirken der Lehrer und im ganzen inneren Leben der Anſtalt ſowohl durch die Berathungen in den regelmäßigen Conferenzen, ſowie durch Beſprechungen bei dem täglichen Zuſammenſein der Collegen gefördert und erhalten. Beſondere Fachconferenzen fanden über den deutſchen Unterricht ſtatt.

Von hoher vorgeſetzter Behörde ſind folgende Verfügungen erlaſſen worden, welche wohl auch für ein groͤßeres Publicum von Intereſſe ſind: Verfügung vom 21. Juli, nach welcher einer Betheiligung der Schulen an einem für den 2. September zu veranſtaltenden Nationalfeſt nichts entgegenſteht und der Unterricht an dieſem Tage ausfallen kann. Circular-Verfaſſung des Miniſters der Unterrichts-Angelegenheiten vom 7. Januar, mitgetheilt durch Königl. Provinzial⸗ Schulkollegium vom 22. Janunar, durch welche beſtimmt wird, daß bei der Aufnahme von Kindern, welche das 12. Lebensjahr bereits überſchritten haben, nicht blos der Nachweis der erſten Impfung, ſondern auch der ſtattgehabten Revaccination zu fordern iſt.

Verfügung Königl. Provinzial⸗Schulkollegiums vom 5. März(S. oben).

Die ſchriftliche Abiturienten-Prüfung wurde am 7., 9., 10., 11. und 12. Februar abgehalten.

Die Aufgaben waren folgende:

1) im Deutſchen ein Aufſatz über den Einfluß des Ackerbaues auf die Cultur der Menſchen. 2) im Lateiniſchen

3) im Franzöſiſchen ein Exercitium.

4) im Engliſchen

3 in der Mathematik und zwar

a) in der Planimetrie: Ein gegebenes Dreieck in ein anderes zu verwandeln, bei welchem ſich die Seiten wie 2:3:4 verhalten.

b) in der Trigonometrie: Der Schatten eines Thurmes, welcher auf einer horizontalen Ebene ſteht, vergrößert ſich um 207,11 Meter, während die Sonne von 47⁰15˙23 auf 18⁰27/43 herabſinkt. Wie hoch iſt der Thurm?

c) un. der Ahöehmn:(3x+ 4y)(7xX 2y)+ 3x+ 4y= 44; und 2y 7Xx+(3 x+ 4y)

X 2y) 30.

d) im Rechnen: Folgendes Conto-Corrent mit retrograden Zinszahlen zu berechnen: Zinſen im Debet zu 5, im Credit zu 48. Debet: An Saldo von vorigem Jahre 324 Thlr. 18 Sgr.; den 5. Januar Ihre Tratte O. Meier, fällig den 20. Januar, 625 Thlr. 12 Sgr.; den 3. März meine Factura, fällig den 3. April, 284 Thlr.; den 20. Mai meine Rimeſſe auf K 360 Thlr.

Credit: den 12. Januar. J Baarſendung 420 Thlr.; den 4. Februar. J Rimeſſe auf mich, fällig den 2. März, 296 Thlr.; den 5. April meine Verkaufsrechnung, fällig den 5. Mai, 548 Thlr. 24 Sgr.

Auf Grund der ſchriftlichen Arbeiten wurden dann die Abiturienten zur mündlichen Prüfung zugelaſſen. Dieſe murde am 17. Februar unter dem Vorſitz des Herrn Provinzial⸗Schulrath Kretſchel und in Anweſenheit des Herrn Pfarrer Schmidt, als Commiſſarius des Curatoriums abgehalten; auch die anderen Mitglieder des Curatoriums, Herr Oberbürgermeiſter Rudolph und Herr Schaaf, wohnten der Prüfung bei.