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Rudolf und König Adolf!) den Herren Gerlach I. und Johann I. die Juden in Limburg auf so- lange verschrieben haben, bis sie mit 400 Mark Silber eingelöst sein werden. Kaiser Heinrich hatte diese Verschreibung bestätigt; darum verbietet Kaiser Ludwig, 1336, 20. Juli,²2) Gerlach von Limburg„an den selben iuden furbas zu irren, zu hindern und zu besweren“. 1337 veran- lasste in den nassauischen Landen der Bauer Armleder eine Judenschlacht, und es scheint auch Limburg von dieser sozialen Bewegung erfasst worden zu sein. Nach einer sehr defekten Ur- kunde ³)(Schreiben Ludwigs an Gerlach) vom 16. Mai 1338 befiehlt der Kaiser, die vertrie- benen Juden in die Stadt wieder aufzunehmen, ihnen ihr Hab und Gut zurückzugeben, ihnen zu allen ihren Rechten zu verhelfen und dieselben gegen alle Angriffe, namentlich der Pfaffen, zu schützen. So fanden die Juden durch kaiserliche Intervention den Schutz des Territorialherrn, den andere, bes. geistliche Fürsten, wie Balduin, aus eigenem Antriebe gewährten. ¹)
Der Kaiser aber war später sehr ungehalten wegen der Misshandlung seiner„lieben Kam- merknechte“ und drohte der Stadt Limburg mit seinem Zorn, zumal da sie auch ohne seine Geneh- gung einen Brückenzoll erhoben hatte. Auf die Fürbitte Gerlachs hat der Kaiser verziehen.) Wie wenig sich Ludwig von einer humanen Anschauung dabei leiten liess, zeigen folgende zwei Dokumente. Durch Urkunde vom 5. Februar 1343(Böhmer Reges. 1. Aufl. n. 2341) befreit er den Burggrafen Johann von Nürnberg von aller Schuld, die er achtzig Juden schuldig ist; denn dieser und anderer Juden Leib und Gut gehören dem Kaiser, der damit thun, handein und schaffen darf, was ihm gut dünkt; am 27. November 1346 aber(I. c. n. 2545. Böhmer Cod. Dipl. pg. 594) verkauft er der Stadt Frankfurt die Häuser und Gesesse der„vorflüchtigen“ Juden und Jüdinnen um 3000 Pfd. Heller.
Im Vergleiche zu diesem Verhalten Gerlachs gegen seine Juden verdient die Urkunde vom 13. November 1343 besondere Beachtung. Ausser günstigen Bestimmungen über den Gerichts- stand der Juden in Limburg bewilligten Gerlach II., Kunigunde und ihr Sohn Gerlach, dass die Juden in Limburg fünf Jahre lang, von den nächsten Weihnachten an gerechnet, in allen Rechten, Freiheiten und Ehren gehalten werden sollen; man soll sie weder an ihren Leib noch an ihr Gut höher greifen„dan ihr reichte geschoz geid“. Wenn die Herrschaft mit den Juden„um ein geld vor ir geschoz“ nicht einig wird, so sollen die Amtleute die unter den Juden gesetzt sind oder zwei andere Juden„di wir under ien kysen of den eyd eynen yclichen iuden zu Lympurch und sin gud virschossen“, wie sonst gewöhnlich ist. Die Juden sollen„keyn geschoss nyt er gei- ben dan vor me Montach der aler nest kumet uber 2 Jar. So welich iude von Lympurch keren wolde“ in der angegebenen Zeit,„des lib und sin gud sollen wir geleiden eyne meyl umme Lym- purch[wo] he hin keren wil“. Kein Jude soll aus Limburg vertrieben werden, so lang er sein „geschoss virgolden ez ensi dan daz he iz reichs verschuldet habe“. Wenn ein Jude von Limburg wegzieht, so soll„daz nyt hindern am geschosse“. Kommt aber in der Zeit ein Jude nach Lim- burg zu wohnen, so soll„daz uns och nyt notzen an unser geschosse, dan ez sail den andern iuden binnen Lympurch zu state stayn an irme geschosse“.
Die finanziellen Schwierigkeiten Gerlachs II. wurden aber nicht vermindert. Verschuldete adlige Herren waren in jenen Tagen keine Seltenheit. Von Graf Eberhard III. von Catzeneln- bogen wird in der„Diplomatischen Geschichte der Abtei Eberbach“ erzählt, er sei im J. 1328 in solcher Armut gestorben, dass die Kosten für ein anständiges Begräbnis aus dem Baarver- mögen der Familie nicht aufgebracht werden konnten, weshalb das Kloster Eberbach, in welchem er seine Begräbnisstätte hatte, 44 Pfd. Heller für den Sarkophag auslegte, die Kosten der Bei- setzung zahlte und den Arzt mit 10 Pfund Heller honorirte.¹) In ihren Geldverlegenheiten hatten auch mehrere Adlige des Lahngaues bei Erzbischof Balduin von Trier Darlehn gesucht und erhalten. Ein sparsamer und umsichtiger Verwalter, der sich nicht tollkühn in Unternehmungen Aunm. ¹) 1287, 5. Mai.— 1298, 23. Februar.
Anm. ²) Staatsarchiv in Wiesbaden. Böhmer, Reg. Ludwigs 3032.— Forschungen zur Deutsch. Geschichte, Bd. 16 pg. 108.
Anm. ³) Staatsarchiv in Wiesbaden.
Anm. ⁴) Dominikus pg. 404.
Anm. ⁵) Anlage n. 11.
Anm. ⁶) Bär,(Stoff) Bd. 3. pg. 7 und 8.


