Aufsatz 
Die Schulen im Bistum Lüttich im 11. Jahrhundert / vom ... Dute
Entstehung
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verlängert worden iſt. Wie ſollte denn auch die vor mehr als drei Jahrhunderten beſtimmte Con⸗ firmations⸗ und Schulzeit den Anforderungen genügen können, welche jetzt an eine gute Schulbil⸗ dung zu ſtellen ſind. Selbſtverſtändlich kann dann aber auch ein länger und beſſer geſchulter Lehr⸗ ling eine Abkürzung der herkömmlichen Lehrzeit mit Recht verlangen, ſo daß ein Zeitverluſt nicht eintritt.

In dem Lehrerperſonal fand keine Veränderung ſtatt, was für die Entwicklung der Anſtalt nur von Vorteil ſein konnte. Einigen Lehrern wurde im Laufe des Jahres eine Aufbeſſerung ihres Einkommens zu teil, was hiermit dankbar erwähnt wird.

Dagegen wurde eine bei Gelegenheit der Aufſtellung des Etats für die Jahre 1882/88 von dem Herrn Miniſter und dem Provinzial⸗Schulcollegium durch das Curatorium an die ſtädtiſchen Behörden ergangene Aufforderung, den Lehrern der höheren Bürgerſchulen bei dem günſtigen Stande der Anſtaltskaſſe den Wohnungsgeldzuſchuß zu gewähren und ſo die Lehrer ihren meiſten Collegen gleichzuſtellen, von den ſtädt. Behörden wiederum abgelehnt.

Herr College Böhmel wurde durch Verfügung der reſp. Behörde vom 30. Mai v. J. S. 2516 definitiv beſtellt.

Am 19. Mai v. J. wurde durch den Tod dem Curatorium der höheren Bürgerſchule ein Mitglied, Herr Ausſchußvorſteher Chrſt. Schaaf, entriſſen, welcher dieſer Behörde ſeit der Reorganiſation der Anſtalt im Jahre 1867 als Vertreter des Bürger⸗Ausſchuſſes angehörte, indem er mehrmals von dem genannten ſtädtiſchen Körper durch Wiederwahl mit dieſem Amte betraut worden war. Der Verſtorbene, welcher die Achtung und das Vertrauen ſeiner Mitbürger ſeit langer Zeit in hohem Grade beſaß, ſuchte die Entwickelung der jungen Anſtalt thätig zu fördern; doch ſchien es zuweilen, als ob er nicht genügend berückſichtige, wie innig die Lehranſtalt und ihre Lehrer mit einander verbunden ſind, ſo daß eine Beſſerſtellung der letzteren eine Förderung der Intereſſen der erſteren am ſicherſten bewirken wird.

An die Stelle des Berſtorbenen wählte der Bürger⸗Ausſchuß zu ſeinem Vertreter im Cura⸗ torium Herrn Bierbrauereibeſitzer H. Bopp, welcher von Königl. Provinzial⸗Schulcollegium in ſeinem neuen Amte beſtätigt wurde. Herr Bopp wird gewiß, früherhin ſelbſt ein Schüler der Anſtalt, ein lebhaftes Intereſſe derſelben entgegen bringen.

Die ſo lange vorher verkündigte Aenderung in den Lehrplänen der preußiſchen höheren Lehr⸗ anſtalten, iſt nunmehr erfolgt und wird mit dem neuen Schuljahr in's Leben treten. Dieſelbe wird aber für unſere Anſtalt wenig Aenderungen bringen, indem der Lehrplan dem Vernehmen nach für die drei unteren Klaſſen faſt unverändert bleiben und in Tertia und Secunda nur eine Ver⸗ mehrung von zwei lateiniſchen Stunden gegen den Wegfall anderer Stunden eintreten wird.

Weil die Organiſation der Anſtalt und die derſelben geſetzten Ziele es notwendig machen, daß das Fachlehrerſyſtem vorherrſchen muß, ſo wurde die notwendige Uebereinſtimmung in dem Unterricht durch die Abhaltung regelmäßiger und mehrerer außerordentlicher Conferenzen, ſowie reh die Unterredungen bei dem täglichen Zuſammentreffen der Lehrer möglich gemacht und ge⸗ ördert.

In dem verfloſſenen Jahre hatten wir glücklicherweiſe keinen Todesfall zu beklagen; auch war der Geſundheitszuſtand der Lehrer ein recht befriedigender, ſo daß Verhinderungsfälle derſelben nur wenig vorkamen. Ein Ausfall der Stunden wurde dann durch Vicarieren ſeitens des Unter⸗ zeichneten und der Collegen verhindert.

Auch der Geſundheitszuſtand der Schüler war nur mit Ausnahme der zweiten Hälfte des Winters ein recht günſtiger zu nennen.

Wegen zu großer Hitze war es, weil die 4⸗wöchentlichen Ferien in die außerordentlich heiße Zeit des Juli fielen, nur an einem Nachmittage dem 5. Auguſt notwendig, den Unterricht auszuſetzen. Die Vermeidung einer Ausſetzung der Unterrichtsſtunden wegen zu großer Hitze dürfte ein triftiger Grund ſein, die Sommerferien ſtets auf vier Wochen auszudehnen.

Die Herbſtferien dauerten zwei Wochen; vom 26. September bis 8. October.

Die Weihnachtsferien begannen höherer Anordnung gemäß mit Sonnabend dem 24.

Dezember und ſchloſſen mit dem 7. Januar. Da ſich dieſelben ſomit einen Tag über die vorge⸗

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