Aufsatz 
Die nordische Gestalt der Nibelungensage und die neuere Nibelungendichtung / von Landmann
Entstehung
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Wie steht es heute, nach einem weiteren Vierteljahrhundert, in dieser Beziehung? Das Wagalaweia! der Rheintöchter und das Hojotoho! der Walküren hat volles Bürgerrecht bei uns erlangt; die Hundingshütte und die Schmiede Mimes sind uns vertraute Räume geworden, und der Feuerzauber und der den Winterstürmen weichende Wonnemond haben sich die Herzen des deutschen Volkes selbst bis in die mittleren und tzieferen Schichten hinab erobert, so daß jene jugendliche Naivetät des Naturlebens' in unserem musikalischen Drama nicht bloßleise angedeutet, sondern sogar zu ihrem vollen Rechte gekommen erscheint.

Nichts destoweniger erscheint jene Klage auch heute noch vollständig berechtigt, wenn wir auf dasjenige Gebiet hinblicken, auf dem das Gemüt des deutschen Volkes und der gesunde Sinn für seine perechtigte Eigenart anerzogen werden soll, auf die deutsche Schule. Von der jugendlichen Naivetät des Naturlebens bei Homer, bei Aeschylos und Sophokles, auch bei Herodot ist man entzückt, und man versteht auch, seine Begeisterung dafür auf die Jugend zu übertragen; denn ,den üppigen Epheu adelt sein Alter'. Wenn aber unsere neueren Nibelungendichter das uralte Erbe des Nibelungengoldes, das Jahrhunderte lang ‚geschändet, verschüttet ge- legen, aus dem tiefen Schachte des deutschen Volksgemütes wieder herausschürfen und mit ihm die ganze Zauberwelt der Götter und Riesen, der Nixen und Zwerge ans helle Tageslicht fördern, dann ‚ist das zu neu, und das Neue taugt nicht*) Freilich, das ‚nationale Element' wird nicht vernachlässigt. Man liest ja das Nibelungenlied, sei es mittelhochdeutsch, sei es in ÜUbersetzung. Daß in diesem Epos nach demselben Historiker ‚neben Stellen von hinreißender Kraft und Schönheit sich weite Strecken von langweiliger Einförmigkeit dehnen, das will nichts verschlagen: es ist ,üppiger Epheut. Daß aber viele Gedanken in dem deutschen Epos geradezu in schroffem Gegensatz zu den Sitten und Gewohnheiten, Rechtsanschauungen und socialen Zuständen unserer Zeit stehen, daß z. B. jener Hagen, den die in feudalen Anschauungen und Diensten stehenden Sänger des Mittel- alters zum Typus der Vasallentreue herausgestaltet haben, nach dem heutigen Staats- und Kriegsrecht und das ist doch wohl auch vom Standpunkt der Moral das bessere mehr als einmal des Hochverrats schuldig befunden worden wäre: das sollte doch wohl zu bedenken geben. Denn nicht das Pathos, womit namentlich die traditionell gewordene, allerdings in mancher Beziehung glänzende Diktion Vilmars die Gestalten des Nibe- lungenliedes umkleidet hat, pflegt heutzutage der Motor für das sittliche Handeln der Gesellschaft zu sein, sondern die Rücksicht auf die öffentliche Meinung und, wo diese nicht ausreicht, auf das Strafgesetzbuch.

Dazu kommt das an vielen Stellen vorwaltende höfische Kolorit unseres Volksepos. Unsere heranwachsende Jugend besitzt keine Empfänglichkeit mehr für denPühurt, bei dem der scefte brechen gein den lüften dôoz, für ‚die aräbischen siden wiz alsô der snê, unt von Zazamanc der guoten grüen alsam der klèé; sie wird uns auch nie und nimmermehr glauben, daß ein Ritter ein volles Jahr lang am Hofe der Jungfrau weilt, zu der er auf Werbung ausgezogen ist, ohne sie auch nur einmal zu sehen; sie wird auch nicht begreifen, daß er endlich in dem so lange ersehnten Augenblick sich wie ein liebender Schäfer benimmt, ,sam er entworfen waere an ein pirment, nachdem er doch vorher zwei Könige gefangen eingeführt hat; ja sie wird mit Recht eine grobe Ver- letzung der Anstandspflichten darin erkennen, daß er zwar nicht wagt an ihren Besitz zu denken, aber mit ihr heimlich zärtliche Blicke wechselt und ihre Hand liebkoste(Scherer, Litteraturgeschichte, S. 114).

Aber sollten wir deshalb auf unser deutsches Epos verzichten? Es ist mit Recht darauf hingewiesen worden, welch unvergängliches Zeugnis für die Sittlichkeit des germanischen Stammes darin liegt, daß in unserer Sage in der nordischen sowohl wie in der oberdeutschen Gestalt sich der Streit der Frauen um den Vorzug ihrer Gatten entzündet, während in dem hellenischen Epos der Anlaß des Krieges die gerne zugelassene Entführung einer Gattin, der Grund der z§jis der Streit um eine Kebse ist(Muth, Einleit. in das Nib., S. 385). Nun wohl, so wahren wir diesen Schatz. Suchen wir das geläuterte Nibelungengold so in den deutschen Jugendunterricht einzuführen, daß es gleichwertig mit Homer und den Tragikern, die aus diesem Urborn geschöpft haben, ver- wendet werden könne. Nicht eine der neueren Nibelungentragödien, nicht das Musikdrama Wagners, auch nicht das Jordansche Epos, obgleich wir demselben auch für den Jugendunterricht den Preis über alle andern Nibe- lungendichtungen zuerkennen müssen, soll das mittelhochdeutsche Nibelungenlied ersetzen oder verdrängen. Aber was die endlose Arbeit vieler Jahrhunderte bis zur Gegenwart aus jenem germanischen Stammeserbe geschaffen, was gerade in den Zeiten nationalen Aufschwunges als teures Vermächtnis der Väter gehegt und gepflegt und von weitschauenden Patrioten als ‚Wiederherstellung des alten Heldengeistes: gefeiert wurde, das soll, gereinigt von den Schlacken, die bei jedem neuen Gusse sich ansetzen, in leuchtendem Glanze der Jugend vorgeführt werden. An wohlgemeinten und auch wohl beachtenswerten Versuchen zu diesem Behufe fehlt es nicht. Aber was der Verfasser an denselben vermißt, das glaubt er als Forderung in dem folgenden Satze aus- sprechen zu müssen:

*) Ganz anders Horaz(Epist. II 1, 76 78) zu seinen Zeitgenossen: Indignor quicquam reprendi, non quia crasse Compositum illepideve putetur, sed quia nuper,. Nec veniam antiquis, sed honorem et praemia posci.