Aufsatz 
Das ß im Neuhochdeutschen
Entstehung
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wie der Uebergang des alts. Pron. demonstr. generis neutrius thit in ags. this und in das für alle drei Geschlechter dienende engl. this neben that.(Vgl. auch unter den Lehnwörtern Kappes und Mörser).

Schlußwort. Wir sind nicht zu Ende, aber der dieser Abhandlung zugemeßene

Raum drängt zum Schluß. Faßen wir deshalb unsere Ansicht noch einmal

kurz 1)

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in folgenden Sätzen zusammen.

Eine Heilung der in ihren wesentlichen Grundlagen geschädigten deutschenRechtschreibung läßt sich nicht von der Verschärfung des Kampfes zwischen den beiden einander entgegenstehenden Prin- cipien, dem historischen und dem phonetischen Princip, son- dern nur von dem Streben nach Versöhnung derselben erwarten. Nicht die in den verschiedenen Gegenden Deutschlands so außer- ordentlich verschicdene Aussprache kann die oberste Norm für die aufzustellenden Gesetze der Schreibung abgeben, sondern diesel- ben müßen sich aus dem Lautsystem der deutschen Sprache als eines Gliedes der germanischen Sprachen, die wiederum ein Glied in der Kette der indoeuropäischen Sprachen sind, ergeben.

Diese Lautgesetze bilden kein in den literarischen Denkmälern des Alt- und Mittelhochdeutschen erstarrtes System; wol aber sind die Grundzüge derselben in diesen beiden Entwickelungsstufen unserer Sprache und in ihrer naturgemäßen Gestaltung aus dem Gothischen gegeben, und wo die gegenwärtige Schreibung in offenbarem Wider- spruch mit denselben steht, da ist eine Wiederherstellung der historischen Schreibung, insofern diese ihrerseits nicht in einen auffallenden Widerspruch mit der heut zu Tage ziemlich allgemein als gebildet geltenden Aussprache tritt, aufs dringendste geboten, wenn anders unsere Sprache nicht Gefahr laufen soll, durch Ver- wischung ihrer Charaktereigenthümlichkeiten zu verflachen und sich mehr und mehr von den historischen Grundlagen ihres Lautbestandes zu entfernen. Eine Reform der nhd. Schreibung kann nur von der Schule aus- gehen; allein dieselbe darf nicht durch vereinzelte Versuche ange- pahnt oder nachlocalen Bedürfnissen geregelt werden, sondern sie muß das Resultat einer die ganze deutsche Schule umfaßenden corporativen Thätigkeit sein.

Diese corporative Thätigkeit hat auf allen Puncten von der Grimm- schen Grammatik und dem Grimmschen Wörterbuch auszugehen, kann also nur unter der unmittelbaren Führung der gegenwärtigen Fortsetzer des letzteren geübt werden.

Vorbedingung zur Einführung der auf diese Weise zu Stande zu bringenden Rechtschreibung in die Schulen ist die Abfaßung einer auf historischer Grundlage beruhenden, aber nach pädagogischen Rücksichten aufzubauenden Lautlehre, in welche sodann der Schwer- punct des formellen Theiles des deutschen Sprachunterrichtes zu legen wäre.