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fassung, oder einfach aufzählende Beobachtung zahlreicher Indi- viduen, sondern das Ergebnis, das die Pflanzenzüchtung— der Kulturversuch— liefert. Letzterer ist für den Botaniker von gleich hoher Bedeutung, wie das Experiment für den Physiker und Chemiker. Denn auch der Züchtungsversuch, der das Lebendige belauschen muss, wie es„wird“ und„sich verändert,“ ist als eine direkte Fragestellung an die Natur zu betrachten, insofern, als er allein geeignet ist, eine sichere Antwort zu geben auf die Frage:„Wie weit ist unsere Artauffassung und sonach unser dahin zielendes Urteil begründet— also berechtigt— wie weit nicht?“
„Ein“ positives Ergebnis des Züchtungsversuches ist ent- scheidend— es entwertet die Autoritätsauffassung des Mono- graphen— und selbst Resultate in negativem Sinn bereichern unsere Ausgangs- und Stützpunkte in der weiteren Frage: Welche Eigenschaften können massgebend sein für den Charakter einer „guten“ Art? Trotzdem in den meisten Fällen die Pflanzen- züchtung Beobachtungen durch längere Zeiträume hindurch verlangt, so reicht doch ein Menschenalter hin, um zahlreiche wichtige Thatsachen zu klären, die der Systematiker nicht unbeachtet lassen darf.(Vergl.„Hoffmann, Untersuchungen über Variation.“ XVI. Bericht der oberhessischen Gesellschaft für
Natur- und Heilkunde 1877.) Was sonach die Begriffsbestimmung einer Species anbelangt, so galten dem Verfasser folgende Grund- sätze als massgebend:
1. Der Artcharakter einer Pflanze muss sich im Vergleich mit den ihr ähnlichsten Formen in mindestens einem, oder einer Gruppe konstanter, unterscheidender Kennzeichen ausprägen, die für den geübten Beobachter sofort klar und unzweideutig hervortreten müssen.
2. Der Wert aller angenommenen Arteigenschaften wird zweifel- haft, sobald diese durch den Züchtungsversuch wesentlich erschüttert werden.
Der zweite Grund, der mich die oben angeführte Verein- fachung wählen liess, war ein pädagogischer. Das Ziel des naturgeschichtlichen Unterrichtes in unseren Schulen ist ein doppeltes. 1) Durch und in dem naturgeschichtlichen Unter- richt soll das Anschauungsvermögen des Kindes ausgebildet, das Auge geschult werden, dadurch dass der aufmerksame Blick auf die Mannigfaltigkeit der Dinge ausser uns gelenkt wird, auf lebendige, in sich vollkommene Naturgegenstände mit besonderen Eigentümlichkeiten in Bau und Leben. Die unter Anregung und Leitung des Lehrers zu machenden Entdeckungen, als da sind: Die Auffindung des wunderbaren Baues der Einzelnwesen, und der Gliederung des ganzen Naturreiches; die Erkenntnis der Beziehungen der Lebewesen unter sich und zu den leblosen, ihre


