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Grafen Reinhard zu Solms-Laubach(gestorben 1870), teils von dem regierenden Herrn: Friedrich, Graf zu Solms, Erlaucht, teils von dem derzeitigen Professor der Botanik in Göttingen, Hermann, Graf zu Solms, Erlaucht.
2. Das Roth'sche.(Im Privatbesitz.) Es ist angelegt von Herry Präzeptor Roth in Laubach, und von dessen Sohn, Herrn Kalkulator Roth in Darmstadt.
Bei der Aufnahme von Pflanzen in die vorliegende Arbeit waren folgende Gesichtspunkte entscheidend:
1. Einheimisch im Gebiet, oder seit langer Zeit acclimatisiert.
2. Jede ausländische Pflanze, die verwildert ist, und sich ohne Beihilfe des Menschen erhält.(Rudbeckia laciniata.)
3. Alle häufiger angepflanzten, nicht einheimischen Holzgewächse, die ohne besonderen Schutz(Gewächshäuser) aushalten, und solche perennierenden Gewächse, die bestimmten Unterrichts- zwecken dienen(Myrrhis odorata).
Bei allen, nicht gerade„gemeinen“ oder„sehr häufigen“ Pflanzen sind Standorte genauer angegeben, da der Verbreitungs- übersicht im engeren Gebiete nicht gedient ist mit dem einfachen Zusatz„bei Laubach.“
In der Anordnung bin ich dem„Braun.Hanstein-Eichler'schen System“ gefolgt, wie es Frank in:„Leunis, Synopsis der Pflanzenkunde 1885“ mitgeteilt hat.
In betreff der Pflanzenbenennung(Speciesauffassung) habe ich mich fast durchweg der in der Flora von:„Wagner-Garcke 1882“ gewählten Vereinfachung angeschlossen, und zwar aus folgenden Gründen: Wenn ich auch einerseits damit überein- stimme, dass ein Fortschritt zum Bessern nur dadurch mit erreicht werden kann, wenn der Systematiker bei der Einreihung von Einzelnwesen in die zugehörige Art, nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet ist, auch die kleinsten Unterschiede zu beachten und zunächst nach eignem Ermessen deren Wert für die Stellung im System zu beurteilen— nicht aber nach blossem Herkommen, oder gar unter Zuhilfenahme der Ab- stammungslehre gewisse Eigenschaften als typisch für den Artbegriff zu fassen, andere aber als minderwertig, gleichgültig oder zufällig zu achten,— so glaube ich doch andererseits, dass auf dem Gebiet der Pflanzenkunde das„freie“ Recht, nach eigenem Gefallen und Geschmack, beliebig grosse Formenkreise zu Arten zu vereinigen, andere zu trennen— wie es sich als- Endzweck des rein monographischen Studiums ergeben muss— heute wesentlich einzuschränken ist.
Denn über die endgültige Stellung einer Pflanze oder Pflanzengruppe im System entscheidet nicht„subjektive“ Auf-


