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März mit der V. Klasse in die Umgebung von Göß zur Veranscha lichung der wichtigsten einheimischen Kryptogamen;— im Monate April mit der II. Klasse in den Schladnitzgraben(Ziel: Kenntnis der wichtigsten Kryptogamen sowie der waldpildenden Bäume), mit der III. Klasse in den kleinen Gößgraben (mineralogisch— petrographische Exkursion), endlich mit der V. Klasse über Veitsberg nach Proleb(Zweck: allgemeine biologische Betrachtungen);— im Monate Mai mit der I. Klasse und zwar in zwei Teilen: a) über den Holz- bauer in den Tollinggraben, b) über die Pampichlerwarte nach Niklasdorf und Proleb— beidemale zur Veranschaulichung der wichtigsten Begriffe der Morphologie sowie zur Kenntnis der Familienzugehörigkeit der häufigsten Pflanzen;— endlich den 22. Juni mit der V. Klasse auf den Polster (1911 m) zur Einführung in die alpine Flora.— Die Beteiligung war eine Aàußerst rege; sie betrug in der I. Klasse beidemale ca. 70%, in der II. Klasse 75%, in der III. Klasse 65%, in der V. Klasse 100% der Schülerzahl; der Erfolg muß ein recht zufriedenstellender genannt werden.
Vom 26. Juni bis 10. Juli wurden die vorgeschriebenen Versetzungs- prüfungen abgehalten..
Am 7. und 8. Juli fanden die Privatistenprüfungen des II. Semesters statt.
Am 15. Juli wurde das Schuljahr geschlossen. Nach einem feierlichen Dankgottesdienste in der Stadtpfarrkirche, der mit einem Te-deum und der Absingung der Volkshymne schloß, erhielten die Schüler mit Ausnahme der Abiturienten ihre Semestralzeugnisse und wurden in die Ferien entlassen. Den Abiturienten werden die Semestralzeugnisse erst nach der am 19. Juli be- ginnenden mündlichen Maturitätsprütung ausgefolgt.
Die erste Aufnahme von Schülern in die I. Klasse des nächsten Schuljahres und die Aufnahmsprüfungen der Angemeldeten sind gleichfalls auf den 15. Juli festgesetzt.
X. éinige Verordnungen der Schulbehörden.
a) Kundgemacht im Verordnungsblatte des k. k. Ministeriums füúr Kultus und Unterricht:
Verordnung des Herrn Ministers für Kultus und Unterricht vom 14. Juli 1904, Z. 4509, betreffend die Zulassung der Realschulabsolventen zu den Universitätsstudien.(Das Realschul-Maturitätszeugnis in Verbindung mit dem Nachweis über die mit Erfolg bestandene Ergänzungsprüfung aus Latein, Griechisch und philosophischer Propädeutik berechtigt zur Inskription als ordentlicher Hörer an der Universität.)
b) Mitgeteilt oder erlassen von der k. k. Statthalterei und dem k. k. Landes- schulrat in Graz:
1. Erlaß des k. k. L.-Sch.-R. vom 21. Juli 1904, Z. 2841, mit dem Weisungen bezüglich einer rationellen Mund- und Zahnpflege in den Schulen erteilt werden.
2. Erlaß des k. k. L.-Sch.-R. vom 24. Oktober 1904, Z. 10.917, durch den Weisungen zur Bekämpfung der Tuberkulose erteilt werden..
3. Erlaß des k. k. L.-Sch.-R. vom 30. November 1904, Z. 13.679, mit dem die Direktionen beauftragt werden, dem Verkehre der Lehrer mit den Eltern ihre Beachtung zu widmen.
4. Erlaß des k. K. L.-Sch.-R. vom 21. Februar 1905, Z. 1664, durch den zufolge eines Erlasses des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 6. Februar 1905, Z. 45.404/1904, der 9. Mai 1905 als der 100. Todes- tag Schiller's an allen dem Ministerium unterstehenden Schulen, an denen man ihn in besonderer Weise zu feiern gedenke, frei gegeben wird.


