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dieſe*) zu Gymnaſien erweitert, mit dem Landesgymnaſium zu Weilburg noch Pädagogial⸗Claſſen verbunden, und alle drei Anſtalten in den Stand geſetzt worden ſind, ihren Zöglingen eine vollſtändige Gymnaſialbildung von dem erſten Anfange des Unterrichts bis zum übertritte auf die Univerſität zu ertheilen, was vorher keiner derſelben möglich war: ſeitdem mußte unſerem Pädagogium, welches allein ſeinen früheren Umfang behielt, nothwendig ein nicht unbeträchtlicher Theil ſeiner Schüler entzogen werden. Es iſt ja nicht zu erwarten, daß auswärtige Eltern ihre Söhne hierher ſchicken, wenn ſich in ihrer Nähe eine ebenſo eingerichtete Schule findet, welche überdies noch den Vorzug hat, daß ſie eines ſpätern Wechſels überhebt.
Aber auch die in den letzten Jahren in unſerem Herzogthume, ſowie in dem benachbarten Auslande, theils neu errichteten theils erweiterten Realſchulen ver⸗ ſchiedenen Ranges konnten für die hieſige Anſtalt nicht ohne nachtheilige Rückwirküng bleiben. Während ſich ſonſt die nichtſtudirenden Schüler, welche nach einer höheren Bildung ſtrebten, als ſie die Elementarſchule gewähren kann, vorzugsweiſe auf unſere Pädagogien hingewieſen ſahen, bieten ſich denſelben jetzt auf allen Seiten, oft an ihrem eignen Wohnorte, Anſtalten dar, welche ihnen eine für ihren künftigen Beruf geeignetere Vorbereitung verſprechen, als es unſere Gelehrtenſchulen vermögen.*) Außerdem ſind dieſe Realſchulen, wenigſtens zum Theil, ſo eingerichtet, daß ſie auch ſtudirende Schüler berückſichtigen, und ihnen den Beſuch der unteren Claſſen der Gymnaſien entbehrlich machen. an
Wenn wir dieſe Verhältniſſe erwägen, und zugleich bedenken, daß auch der ſchwer empfundene Druck der Zeit den Beſuch der höheren Bildungsanſtalten beein⸗ trächtigt; ſo wird uns die Abnahme unſerer Zöglinge nicht befremden, wir müſſen es ſogar ganz natürlich finden, daß der Wirkungskreis des Pädagogiums gegen⸗ wärtig faſt nur auf die hieſige Stadt und nächſte Umgegend beſchränkt iſt.
Dieſe Lage der Dinge konnte jedoch unſern hohen Behörden unmöglich ver⸗ borgen bleiben. Vielmehr war ihre väterliche Fürſorge, welche ſich über alle Theile des Landes gleichmäßig erſtreckt, und vor allem der Jugendbildung, als der ſicherſten
*) durch das landesherrliche Edict vom 22. Juni 1844.
**⁸) Nach dem Staats⸗ und Adreß⸗Handbuche des Herzogthums Naſſau für das Jahr 1847 finden ſich gegenwärtig außer dem Realgymnaſium zu Wiesbaden noch 8 Real⸗ ſchulen in dem Herzogthume, nämlich: zu Diez, Hachenburg, Höchſt, L. Schwal⸗ bach, Limburg, Montabaur, Ems und Geiſenheim.


