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der Jugend zu ſorgen haben, erwartet, daß dem Schutze der Geſundheit der Schüler nach allen Seiten hin diejenige Rückſicht erwieſen werde, welche die Erhaltung eines ſo wertvollen Gutes in vollem Maße in Anſpruch zu nehmen berechtigt iſt.
8. October 1883. Der Direktor wird veranlaßt mit dem Lehrerkollegium über eine unter den jetzt obwaltenden Verhältniſſen wünſchenswerte Ferienordnung zu beraten, ſich alsdann darüber mit dem Schulrat in's Benehmen zu ſetzen und dem Königl. Prov.⸗Schulkollegium Bericht zu erſtatten.
23. October 1883. Das Königl. Prov.⸗Schulkollegium wünſcht Bericht darüber, in wieweit gegen⸗
wärtig den Schülern die Möglichkeit dargeboten iſt, ſich Fertigkeit im Stenographieren anzueignen. 3. Januar 1884. Betrifft die zweckmäßige Beſchäftigung der Schulamtskandidaten während des Probejahres.
13. Februar 1884. Betrifft Übernahme von Privatunterrichts⸗ und Arbeitsbeaufſichtigungs⸗Stunden ſeitens der Lehrer der hieſigen höheren Schulen. Entſchieden tadelnswerthe Mißbräuche hätten ſich hier nicht herausgeſtellt. Indeſſen laſſe ſich anderſeits doch nicht verkennen, daß die Übernahme von Privat⸗ unterrichts⸗ und Arbeitsbeaufſichtigungs⸗Stunden ſeitens einiger Lehrer eine Ausdehnung gewonnen habe, welche nach verſchiedenen Seiten hin Bedenken erregen könne. Zunächſt ſei es die gewieſene Pflicht des Direktors und der Lehrer, ernſtlich und anhaltend dafür Sorge zu tragen, daß ſämtliche häusliche Arbeiten durch den Schulunterricht ſo vorbereitet werden, daß auch mittelmäßig begabte Schüler imſtande ſind, ohne außerordentliche Hilfe dem Schulunterricht zu folgen und die häuslichen Arbeiten ordnungsmäßig anzufertigen. Die Löſung dieſer Aufgabe werde allerdings in erheblicher Weiſe erſchwert, wenn die Schüler⸗ zahl in einzelnen Klaſſen eine außerordentlich große iſt, ſowie wenn die Lebensverhältniſſe einer Stadt ſo geartet ſind, daß die Schüler zu Hauſe nicht durchweg zu feſter Ordnung angehalten und in ihren Be⸗ ſchäftigungen überwacht werden können, oder daß von außen vielfache Gelegenheit zu Vergnügungen und Zerſtreuungen an ſie herantreten. Aber auch unter ſolchen Umſtänden müſſe es durch liebevolle, raſtloſe Hingebung der Lehrer an ihren Beruf, ſowie durch die anregende Kraft eines methodiſch geordneten, klar und anſchaulich gehaltenen Klaſſenunterrichtes thunlichſt dahin gebracht werden, daß die Schüler, ſofern nicht durch Erkrankung oder anderweitige Störung Ausnahmezuſtände eintreten, zu einem regelmäßigen Fortſchreiten auf den Gebieten des Schulunterrichts keiner fremden Hilfe bedürfen.„Wir hegen allerdings zu der Gewiſſenhaftigkeit und Pflichttreue der Lehrer unſeres Amtsbereichs das zuverſichtliche Vertrauen, daß ſie ſich in keiner Weiſe eine Bevorzugung derjenigen Schüler, zu welchen ſie durch Erteilung von Privatunterricht in nähere Beziehung getreten ſind, zu ſchulden kommen laſſen werden. Aber wir können nicht hindern, daß das Publikum vielfach ungünſtig urteilt und dieſe Gefahr wird um ſo größer, je mehr das Hornorar, welches Lehrer der höheren Schulen für den an Schüler derſelben erteilten Privatunterricht nehmen, dasjenige Honorar überſteigt, welches für Privatlehrer ortsüblich iſt. Die Lehrer werden, um die ihnen zukommende Vertrauensſtellung unbedingt zu wahren, alles, was auch nur den Schein parteilichen Weſens hervorrufen könnte, thunlichſt zu meiden haben.“ Es wird dem Direktor empfohlen dieſer Ange⸗ legenheit unausgeſetzt ſeine Aufmerkſamkeit zuzuwenden und dafür Sorge zu tragen, daß die Intereſſen der Schüler und der Ruf der Schule darunter nicht leiden.
Lehrmittel. Es wurden angeſchafft: a. für den Unterricht in der Phyſik: 1 Minimum⸗Thermo⸗ meter, 1 Waſſerſtoffapparat, 1 Satz Bechergläſer, 1 kl. Paſſageninſtrument, 1 Queckſilberhorizont, 1 Dtzd. bologneſer Gläschen, 1 Aräometercylinder, Collodiumballons, einige Meter Gasſchlauch und verſchiedene Kleinig⸗ keiten. b. Für den Unterricht in Chemie, Mineralogie und Naturbeſchreibung: 4 Hoffmannſche Apparate, 1 Hammer, 1 Wickersheimer'ſches Kehlkopfpräparat, 1 junge Wildkatze, 1 Rohrdommel, 1 Nebel⸗


