Aufsatz 
Für und wider die Fremdwörter
Entstehung
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lübungen, in welchen Körper und Geiſt Kräftigung und Erholung finden. Der Gewinn davon kommt nicht der Jugend allein zu gute, ſondern unſerem ganzen Volk und Vaterlande.

22. Mai 1883. Der Direktor wird auf die SchriftTurnſpiele nebſt Anleitung zu Wettkämpfen und Turnfahrten von Dr. Kohlrauſch und Marten aufmerkſam gemacht.

8. Auguſt 1883. Teilt den Miniſterial⸗Erlaß vom 30. Juli 1883 zur Kenntnisnahme und Nach⸗ achtung, ſowie zur geeigneten Mitteilung an das Lehrerkollegium mit. Es wird in dem Miniſterial⸗ Erlaſſe conſtatiert, daß in der zweckmäßigen Erteilung des Turnunterrichtes und der erfolgreichen Teilnahme der Schüler an demſelben der Turnunterricht in den höheren Schulen im entſchiedenen Fortſchritt begriffen iſt. In Bezug auf die Lehrer heißt es darin:Die gedeihliche Entwickelung des Turnens an den höheren Schulen iſt vornehmlich dadurch bedingt, daß dieſer Unterricht ſeine Vertretung in dem Bereiche des Lehrerkollegiums ſelbſt finde, und daß er überhaupt nur Männern anvertraut werde, welche ihre Vor⸗ bildung zu ſeiner zweckmäßigen Erteilung ordnungsmäßig erwieſen haben; ferner:Es iſt wünſchenswert, daß mehr und mehr der Turnunterricht, namentlich der oberen Klaſſen, in die Hände derjenigen Kategorie von Lehrern komme, welche die entſcheidende Einwirkung auf die Geſamtbildung der Schüler ausüben. In Bezug auf die Dispenſation vom Turnen verdient der folgende Paſſus allgemeinſte Beachtung:Durch die Lehrpläne vom 31. März 1882 iſt entſprechend der Kabinetsordre vom 6. Juni 1842 der Turn⸗ unterricht an allen höheren Schulen als obligatoriſcher Lehrgegenſtand feſtgeſetzt mit der Bemerkung, daß der Direktor auf Grund eines ärztlichen Zeugniſſes Befreiung davon zu erteilen hat, jedoch in der Regel nur auf die Dauer eines Halbjahres. Es iſt nicht erforderlich, wie dies bereits bei beſonderen Anläſſen erklärt wurde, daß in dem ärztlichen Zeugniſſe die mediziniſche Begründung der Dispenſationen bezeichnet ſei, dagegen iſt ausdrücklich anzugeben, ob die Dispenſation auf den geſamten Turnunterricht auszudehnen, oder nur auf eine beſtimmte Klaſſe von Übungen, z. B. die Gerätübungen, zu beſchränken iſt. Die Regel, daß die Dispenſation nur auf ein Halbjahr Gültigkeit hat, iſt in allen Fällen einzuhalten, in welchen nicht ein beſtimmtes Gebrechen oder Leiden das Erfordernis der dauernden Dispenſation außer Zweifel ſtellt. Von der Gewiſſenhaftigkeit der Ärzte iſt ſtrenge Zurückhaltung in der Er⸗ teilung der Dispenſationszeugniſſe um ſo entſchiedener zu erwarten, als dieſelben den etwaigen ſchädlichen Einwirkungen der höheren Schulen auf die geſunde Entwickelung der Schüler ihre beſondere Aufmerkſamkeit zuwenden und daher gewiß nicht ohne unbedingte Notwendigkeit die Verantwortung übernehmen werden, die Dispenſation von einer dieſe geſunde Entwickelung fördernden Übung ihrerſeits herbeizuführen.

13. October 1883. Aus dem Bericht des Herrn Profeſſor Dr. Euler in Berlin über die von demſelben im Sommer 1882 vorgenommene Reviſion des Turnbetriebes an den höheren Schulen der Provinz Heſſen⸗Naſſau werden die allgemeinen, auf die höheren Schulen der geſamten Provinz ſich be⸗ ziehenden und beſondere, unſere Schule betreffenden Bemerkungen mitgeteilt.

21. December 1883. Es wird berichtliche Außerung gefordert über das, was ſeit dem Miniſterial⸗ Erlaß vom 27. October 1882 zur Beförderung von Turnübungen und Turnſpielen im Freien, Einrichtung von Turnfahrten etc. geſchehen iſt; auch eine Äußerung darüber, ob und welche Vorteile und Mängel bei Ausführung des Erlaſſes hervorgetreten ſind, und welche Vorſchläge zur beſſeren Erreichung des geſteckten Zieles etwa zu machen ſind.

3. December 1883. Das K. P. S. C. empfiehlt die Beſchaffung zweckmäßig eingerichteter Schulbänke. Bei Aufſtellung der Schulbänke iſt auf die Geſundheit der Augen bei den Schülern Rückſicht zu nehmen. Es wird auf die Wichtigkeit der Erhaltung einer geſunden und guten Luft in den Klaſſen⸗ zimmern hingewieſen und überhaupt von dem Direktor, den Lehrern und allen, welche ſonſt für das Wohl