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daß die Zahl von 50 Schülern derſelben Klaſſe nicht überſchritten werde; aber ſofort abzuſtellen iſt das Üüberſchreiten der Frequenz von 60 Schülern) unerläßliche Bedingung und iſt es ferner wichtig, daß die Geſamtheit der zu unterrichtenden Knaben ſich auf einem im weſentlichen gleichen Standpunkte der Kennt⸗ niſſe und Fertigkeiten befinde. Jahr es kurſe bei nur jährlicher Aufnahme werden dem Zwecke am beſten entſprechen.
5. Von dem nächſten Schuljahr(Oſtern 1884) an darf in den drei aufſteigenden Klaſſen der drei⸗ klaſſigen Vorſchulen die Anzahl von 18, 20, 22 Stunden nicht überſchritten werden. Der Sing⸗ und Turnunterricht iſt in dieſe Maximalzahlen eingerechnet; nur iſt es zuläſſig, wenn in der mittleren oder der oberen Klaſſe auf den Turnunterricht 2 Stunden, etwa 4 halbe Stunden verwendet werden, die Maximalzahl um eine Stunde zu erhöhen.
6. Die Aufgaben zur häuslichen Beſchäftigung der Schüler haben ſich in der unterſten Klaſſe auf Wiederholung des in den Lektionen Gelernten oder Geübten zu beſchränken. Die Aufgaben ſind ſo zu bemeſſen, daß ſie in der unterſten Klaſſe nicht mehr als eine halbe Stunde, in der mittleren und oberen nicht mehr als eine Stunde täglicher häuslicher Arbeit beanſpruchen.
7. Bezüglich der Lehrer iſt als Norm einzuhalten, daß jede Vorſchulklaſſe ihren beſonderen Lehrer (Klaſſenlehrer) habe.—
19. April 1883. Der Miniſterial⸗Erlaß vom 27. Oktober 1882 betr. das Turnen, die Turnſpiele und Turnfahrten wird zur Kenntnisnahme und Beachtung mitgeteilt. Es wird darin unter anderem auf den Wert des Turnplatzes für gewiſſe turneriſche Übungen hingewieſen und es heißt dann weiter:„Ein größeres Gewicht muß aber noch darauf gelegt werden, daß das Turnen im Freien den günſtigen geſundheitlichen Einfluß der Üübungen weſentlich erhöht, und daß mit dem Turnplatz eine Stätte gewonnen wird, wo ſich die Jugend im Spiel ihrer Freiheit freuen kann, und wo ſie dieſelbe, nur gehalten durch Geſetz und Regel des Spiels, auch gebrauchen lernt. Es iſt von hoher erziehlicher Bedeutung, daß dieſes Stück jugend⸗ lichen Lebens, die Freude früherer Geſchlechter, in der Gegenwart wieder aufblühe und der Zukunft er⸗ halten bleibe. fter und in freierer Weiſe als es beim Schulturnen in geſchloſſenen Räumen möglich iſt, muß der Jugend Gelegenheit gegeben werden, Kraft und Geſchicklichkeit zu bethätigen und ſich des Kampfes zu freuen, der mit jedem rechten Spiel verbunden iſt. Es giebt ſchwerlich ein Mittel, welches, wie dieſes, ſo ſehr im Stande iſt, die geiſtige Ermüdung zu heben, Leib und Seele zu erfriſchen und zu neuer Arbeit fähig und freudig zu machen. Es bewahrt vor unnatürlicher Frühreife und blaſiertem Weſen, und wo dieſe beklagenswerten Eigenſchaften bereits Platz gegriffen, arbeitet es mit Erfolg an der Beſſerung eines ungeſund gewordenen Jugendlebens. Das Spiel wahrt der Jugend über das Kindesalter hinaus Unbefangenheit und Frohſinn, die ihr ſo wohl anſtehen, lehrt und übt Gemeinſinn, weckt und ſtärkt die Freude am thatkräftigen Leben und die volle Hingabe an gemeinſam geſtellte Aufgaben und Ziele.“„Die Schule muß das Spiel als eine für Körper und Geiſt, für Herz und Gemüt gleich heilſame Lebens⸗ äußerung der Jugend mit dem Zuwachs an leiblicher Kraft und Gewandtheit und mit den ethiſchen Wirkungen, die es in ſeinem Gefolge hat, in ihre Pflege nehmen und zwar nicht bloß gelegentlich, ſondern grundſätzlich und in geordneter Weiſe.“ Es wird dann auf eine weitere Pflege des Spiels in Verbindung mit gemeinſchaftlich zu unternehmenden Spaziergängen und Ausflügen in Feld und Wald, ſowie mit Turn⸗ fahrten hingewieſen. Dann heißt es zum Schluß:„Leider iſt die Einſicht noch nicht allgemein geworden, daß mit der leiblichen Ertüchtigung und Erfriſchung auch die Kraft und Freudigkeit zu geiſtiger Arbeit wächſt. Manche Klage wegen Überbürdung und Üüberanſtrengung der Jugend würde nicht laut werden, wenn dieſe Wahrheit mehr erlebt und erfahren würde. Darum müſſen Schule und Haus, und wer immer an der Jugendbildung mitzuarbeiten Beruf und Pflicht hat, Raum ſchaffen und Raum laſſen für jene


