Aufsatz 
Für und wider die Fremdwörter
Entstehung
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aus etwa 1000 meiſt größeren Exemplaren von ausgezeichneter Schönheit geſchenkt. Dieſe Sammlung wird ſeitdem fleißig benutzt und leiſtet dem Unterricht in der Mineralogie die weſentlichſten Dienſte. Ehre dem Andenken der edlen Frau!

Aus den Verfügungen des Königlichen Provinzial⸗Schulkollegiums zu Caſſel heben wir folgende hervor:

4. März 1883. K. P. S. K. überſendet unter Bezugnahme auf die Verfügung vom 11. Juli 1882, ein Exemplar der von dem Herrn Miniſter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten erlaſſenenallgemeinen Beſtimmungen, betr. Änderungen in der Abgrenzung der Lehrpenſa in Folge der Lehrpläne vom 31. März zur Kenntnisnahme und Nachachtung.

19. Mai 1883 teilt Abſchrift des Miniſterial⸗Erlaſſes vom 23. April 1883, betr. die Vorſchulen zur Kenntnisnahme und Beachtung mit. Wir heben aus dem Miniſterial⸗Erlaß folgendes hervor: Als die normale, jedenfalls als die wünſchenswerteſte Geſtaltung iſt die Einrichtung derjenigen Vorſchulen zu betrachten, welche ihre Schüler vom Beginne des ſchulpflichtigen Alters bis zur Reife für die unterſte Klaſſe einer höheren Schule führen und dieſelben in drei getrennten, aufſteigenden Klaſſen ſo unterrichten, daß in jeder Klaſſe nur Schüler von weſentlich gleichem Wiſſensſtande vereinigt ſind. Dieſe Vorſchulen ſind als die drei unterſten Jahrgänge einer wohlgegliederten und unter beſonders günſtigen Verhältniſſen arbeitenden Volksſchule zu betrachten. Dieſem Charakter der Vorſchule oder einer Volksſchule iſt dadurch Ausdruck zu geben, daß die Klaſſen derſelben abgeſondert von denen der höheren Schule ge⸗ zählt und nicht durch die hie und da üblichen Septima, Octava, Nona als Klaſſen der höheren Schule ſelbſt bezeichnet werden. Von den begünſtigenden Umſtänden, unter welchen dieſe dreiklaſſigen Vorſchulen im Vergleich zu anderen Volksſchulen arbeiten, ſoll der volle Gebrauch zum Beſten der Jugend gemacht werden, nicht etwa, um von derſelben in den erſten Jahren des Schulbeſuchs höhere Leiſtungen in manchen Gegenſtänden zu fordern, ſondern um ſie in den für den Eintritt in eine höhere Schule erforderten Kenntniſſen und Fertigkeiten zu freudiger Sicherheit zu bringen, und dies unter Gewöhnung der Knaben an ſtrenge Aufmerkſamkeit in den auf mäßige Zahl beſchränkten Lehrſtunden, unter Bewahrung ihrer kind⸗ lichen Fröhlichkeit und unter Förderung ihrer körperlichen Entwickelung.

1. Die Lehrgegenſtände und Lehrziele der Vorſchule ſind durch die für die Aufnahme in die unterſte Klaſſe der höheren Schulen feſtgeſetzten Erforderniſſe beſtimmt; ein Überſchreiten dieſer Lehraufgabe iſt un⸗ ſtatthaft. Üübungen im Singen, ſelbſtverſtändlich in der für dieſes Alter angemeſſenen und erfreuenden Beſchränkung, gehören in den Vereich der Beſchäftigungen der Vorſchule; ferner ſollten jedenfalls in der 2. und 1. Klaſſe leichte turneriſche Ubungen, insbeſondere Freiübungen und Turnſpiele angeſtellt werden. Da die Vorſchule ihre Schüler zum Eintritt in eine höhere Schule vorzubereiten hat, ſo iſt im deut⸗ ſchen Unterrichte überall die nachher von den Schülern anzuwendende grammatiſche Terminologie bereits in der Vorſchule anzuwenden.

2. Verfrühte Anſprüche an die geiſtige Beſchäftigung und die andauernde Auf⸗ merkſamkeit der Kinder führen, ungeachtet der etwaigen augenblicklichen Erfolge, er⸗ fahrungsmäßig ſpäter erhebliche Nachteile herbei. Demnach iſt für die Aufnahme in die Vorſchule das vollendete ſechſte Lebensjahr zu erfordern. Von dieſer Minimalforderung darf bei halbjähriger Aufnahme höchſtens ein Vierteljahr, bei jährlicher Aufnahme höchſtens ein halbes Jahr ausnahmsweiſe nachgelaſſen werden, beides nur unter der Vorausſetzung der ausdrücklich bezeugten körperlichen Kräftigung der aufzunehmenden Knaben.

3. und 4. Für die Gewöhnung der Knaben an wirkliche Aufmerkſamkeit und für das Erreichen des Lehrzieles bei möglichſt beſchränkter Zahl der Lektionen iſt eine mäßige Frequenz(als Ziel iſt zu erſtreben,