Aufsatz 
Vier mittelalterliche Handschriften
Entstehung
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5. Geschichte(2 St.) Lehrbücher: Andrae, Grundriſs der Weltgeschichte. Putzger, Historischer Atlas.

Die Geschichte von 1740 bis auf die neueste Zeit mit besonderer Berücksichtigung der brandenburgisch- preufsischen; Wiederholungen. Junker.

6. Geographie(2 St.)

Lehrbuch: Seydlitz, Kleine Schulgeographie. Atlas: Andrae und Putzger.

Physikalische und politische Geographie des Deutschen Reichs. Übersicht von Osterreich-Ungarn. Wiegand.

7. Mathematik.

Lehrbücher: Kamblys Planimetrie und Stereo- metrie, Bardeys arithmetische Aufgaben.

a. Geometrie(3 St.)

Beendigung der Planimetrie und die planimetrische

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b. Algebra(3 St.)

Potenzen, Wurzeln, Gleichungen ersten und zweiten Grades mit einer und mit mehreren Unbekannten nebst Anwendungen.

Die kaufmännischen Rechnungsarten wurden re-

petiert. Monatlich wurde eine Reinschrift geliefert. Sonntag. 8. Naturgeschichte(2 St.) Lehrbuch: Schilling, kl. Schulnaturgeschichte B.

Im Winter: Zoologie. Erweiterter Kursus: Niedere Tiere, Repetition des ganzen Systems.

Im Sommer: Botanik. Erweiterter Kursus: Typen der niederen Pflanzen. Repetition des natürlichen Systems. Stela.

9. Turnen(2 St.) Die Übungen und Spiele der 2. Turnklasse in Dannebergs Leitfaden, hauptsächlich Gerätübungen. Knebel. 10. Zeichnen(2 St.) Anleitung zum Zeichnen und Schattieren nach

Konstruktionsaufgabe.

aufgaben.

Stereometrie nebst UÜbungs- Gipsmodellen unter Besprechung der Beleuchtungs- erscheinungen. Knebel. 2 8.

II. Verfügungen bezw. Mitteilungen des Königlichen

Cassel,

Cassel

Provinzial-Schulkollegiums.

26. Juni 1888.An der unter Ihrer Leitung stehenden Anstalt ist im Laufe der letzten Jahre den im Oster-Programm ordnungsmäſsig zu veröffentlichenden Schulnachrichten nur einmal eine wissenschaftliche Abhandlung beigegeben worden.

Wir veranlassen Euer Wohlgeboren, uns umgehend zu berichten, auf welche Gründe diese Erscheinung zurückzuführen ist, sowie andererseits ob für die Zukunft erwartet werden darf, dals wenigstens ab und an(etwa alle 2 3 Jahre) dem Programm der Anstalt eine wissenschaftliche Abhandlung beigefügt werde.

, 17. Aug. 1888. Mitteilung einer Ministerial-Verfügung d. d. 23. Juli 1888.

Seine Majestät der Kaiser und König haben durch Allerhöchsten Erlals vom 9. Juli d. IJs. zu bestimmen geruht, dafs in sämtlichen Schulen der Monarchie die Geburts- und Todestage der in Gott ruhenden Kaiser Wilhelm I. und Friedrich fortan als vaterländische Gedenk- und Erinnerungstage begangen werden.

Indem ich die mir unterstellten Schulaufsichtsbehörden mit der Ausführung dieses Aller- höchsten Erlasses beauftrage, finde ich mich zu dem vollen Vertrauen berechtigt, daſs die Preuſsische Schule den von Seiner Majestät ausgesprochenen Willen freudig und verständnilsvoll jetzt und in künftigen Tagen verwirklichen wird. Wie es dem Begriffe der Pflicht entspricht, von dem die verklärten Herrscher bis zu ihren letzten Athemzügen durchdrungen gewesen sind, wird die Schule die ihnen geweihten Tage nicht in festlicher Muſse begehen. Vielmehr wird sie dieselben ihrer gewohnten Arbeit widmen, diese aber mit einer Stunde einleiten oder be- schlielsen, durch welche die Gemüter der zusammengehörenden Schuljugend in Gottesfurcht gesammelt und in Betrachtung der Thaten und Tugenden Kaiser Wilhelms I. und Kaiser Friedrichs erhoben und mit dankbarer und treuer Gesinnung gegen König und Vaterland erfüllt werden.