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venienz mit demſelben Ernſte zu betreiben, als gälte es den heiligſten Zwecken der Erziehung. Es ſteht ſchlimm um die Erziehung, wenn alle ihre ſittlichen Hebel von der Ordnungs⸗ und Schicklichkeits⸗Polizei verbraucht werden, und wenn dazu der Erzieher ſich einbildet, mit der unabläſſigen Handhabung einer ſolchen Polizei etwas Großes oder das Größte für die Erziehung gethan zu haben. Leicht kann eine ſolche Zucht den Trotz des Knaben herausfordern und ihn erbittern oder ſelbſt ent⸗ ſittlichen; wenn ſie aber gelingt, ſo wird ihr Triumph nur darin beſtehen, den Knaben zu jener Zahmheit gewöhnt zu haben, die keine anderen Tugenden kennt, als Ordnungsliebe, Anſtand und Schicklichkeit.— Es iſt daher weiſe, die Forderungen der Konvenienz für jede Alters⸗ ſtufe auf ein verſtändiges Maß zu beſchränken und nur allmälig, mit der ſich befeſtigenden Gewöhnung, auf immer weitere Kreiſe auszudehnen; bei allen ſolchen Verſtößen aber, die nicht als abſichtliche Widerſetzlichkeit hervortreten, Erinnerung und Strafe ruhig und gelaſſen abzumachen und die Entrüſtung und den heiligen Zorn aufzuſparen für Fälle wichtigerer Art,— für den böſen Willen des
Herzens. Allerdings wird bei dieſer Nachſicht auch manches gewagt werden,— manches muthwillige oder unachtſame
Abweichen in Unordnung und uUngeſelligkeit und am leichteſten dieß, daß der Knabe ſich nicht ſo„wohlgezogen, fein und artig“ ausnimmt, als anders geſchulte. Aber wo einmal die wirklich nothwendigen Maßregeln der Ordnung mit ruhiger und unermüdlicher Konſequenz durchgeführt werden und in ihrer Wirkung zu einer guten ſittlichen Gewöhnung ſich fortſetzen, da mag die Ängſtlich⸗ keit ſich damit beruhigen, daß gar manche konventionelle


