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d. h. daß ein Knabe dieſer Art vielleicht um ein oder zwei Jahre ſpäter in den unteren Schulklaſſen aufrückt, als ein Schüler, dem jede freie Thätigkeit abgeſchnitten und alle Kraft ausſchließlich auf die Schule hingezwängt wird,— das ſoll nicht geleugnet werden. Aber es fragt ſich wohl, ob es bloß darauf ankommt, den Knaben um jeden Preis ſo raſch wie möglich durch alle Schulklaſſen zu treiben. Wer nicht allein einen unterrichteten Knaben, wer einen beſonnenen, in ſich ſelbſt beſtimmten und ſelbſtthätigen Jüngling erziehen will, der wird um dieſen Preis auch zwei oder drei Jahre des Knabenlebens wagen und einer im ſiebenzehnten und achtzehnten Jahre gereiften Frucht ſich vielleicht mehr zu erfreuen haben, als einer frühreifen des vierzehnten oder fünfzehnten Jahres.
Hiermit mag genug geſagt ſein, um anzudeuten, daß neben einem ſtarken und anhaltenden Antriebe für die direkte Schularbeit dem Knaben auch Raum gegeben werden müſſe, in freier Selbſtthätigkeit Wege der Beſchäf⸗ tigung und der Bildung aufzuſpüren und in eigenem Schaffen und Erfinden ſeine Kraft zu üben.
Noch bedeutungsvoller aber wird dieſe Forderung in ihrer Anwendung auf die eigentliche Erziehung.— Wir erinnern zunächſt an eine Thätigkeit der Erziehung, die man nicht unpaſſend die Regierung*) der Kinder genannt hat, weil ſie an ſich nur darauf ausgeht, Unfug zu verhüten und Ordnung zu erhalten. Sie iſt nicht unmittelbar auf ſittliche Bildung gerichtet, aber dennoch, weiſe geführt, von bedeutendem ſittlichen Einfluß. Sie unterwirft den Ungeſtüm, weil er der Geiſt des Unfugs
*) So Herbart;— anders Waiz u. Aa.


