Aufsatz 
De privatis gymnasii discipulorum studiis, privatque imprimis veterum scriptorum lectione, prima in literis proviciendi conditione atque causa
Entstehung
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1826 das Pädagogium zu Wiesbaden und von da bis Frühjahr 1831 das Gymnasium zu Weilburg, freiwillig ein Jahr länger in der ersten Classe verweilend. Darauf studirte er bis Ostern 1354 zu Göttingen Philologie und Philosophie, und war Mitglied des philologischen Seminars. Nach- dem er im Frühjahr 13354 examinirt worden war, war er von Herbst des- selben Jahres an Lehrer am Privatpädagogium zu Weilburg. Unterm 1. Juli 1337 ward er als Collaborator am Pädagogium zu Hadamar angestellt. 2) E e h r a n.

Die im Lehrplane eingetretenen Veränderungen erhellen aus dem obigen Verzeichnisse. Bei legalen Abwesenheiten einzelner Lehrer gesche- hen die Fertretungen auf die nach, den jedesmaligen Umständen thun- lichste Weise, ohne Combination der Classen und möglichst ohne Ausfall

irgend einer Lehrstunde. 3) Lehrapparate.

Für die Bibliothek waren von MHerzogl. Landes-Regierung bewilliget

600 fl., für den physikalischen Apparat 200 fl., für den Gesang 50 fl. für die qymnaslischen Uebungen 700 fl. Vergl. auch oben den Bade-Appa- rat und die musikalischen Apparate.

4) D S i p li a.

Ilöheren Ortes wurde verordnet, dass sämmtliche Lehrer und Schüler jeder Confession gemeinsam jährlich wenigstens ein Mal die Feier des hei- ligen Abendmahles begehen sollen. 3

Allerlei Missbräuche bei Krankheits-Entschuldigungen der Schüler veranlassten die Höchste Verfügung, durch Reseript Herzogl. Landes-Regie- rung vom 16. Juni 1338 publicirt, wonach für die Zukunft der Herr Ober- medicinalrath Dr. Huthsteiner bei Schulversäumnissen wegen Rrankheit die Schüler-Zeugnisse, und zwar unentgeldlich, auszustellen, und überhaupt stets eine medicinische Aufsicht über die sämmtliche Gymnasiasten zu füh- ren hat. Uebrigens soll es jedem wirklich erkrankten Schüler freigestellt bleiben, sich desjenigen ordentlichen Arztes zu bedienen, zu welchem er das meiste Zutrauen hat.

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