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Demgemäss ist das Gymnasium verplflichtet, jeden Gymnasiasten ohne Unterschied, bei jeder Abwesenheit in Schule oder Rirche wegen angeb- licher Rraulcheit, durch den damit beauftragten Medicinalbeamten sofort untersuchen zu lassen, und seinen Zeugnissen disciplinarische Folge zu geben. Z. FNtipen aA e n.
Die höheren Verfügungen wegen der Zulassung zum Genusse der Sti- pendien, sowohl der allgemeinen auf. der Landes-Universität zu Göttingen, als der besonderen für Studirende der hatholischen Theologie aus dem betreffenden Rirchenfonds bei der Fakultät zu Giessen, und noch auf dem Gymnasium, sind in dem vorjährigen Programme ausführlich mitgetheilt worden.— Die Zahl der Parcipienten von den betreffenden kirchlichen Stipendien unter den Gymnasiasten beträgt jetzt 24.
Die Gymnasial-Concerte, von denen eines der Feier des Geburtstages
Fr. Herzogl. Durchlaucht ausschliessend gewidmet zu sein pflegt, wurden
auch im verflossenen Jahre, wie bisher, gehalten.
Das Stiftungsfest wurde in gewohnter Weise mit Redeact u. s. w. am 50. Juli 1353 gefeiert. Die deutsche Festrede hielt der Professor Sehmitthenner.
Die bevorstehende Frühlingsprüfung wird den 23. und 26. März Vor- mittags 3— 11 Uhr und Nachmittags 2 ½— 5 ½ Uhr gehalten. Den 27. März Abends 6— 3 Uhr ist das letzte WMinter-Concert.
Der Redeact wird den 27. März Nachmittags 2— 4 Uhr gehalten. Zu diesen Feierlichkeiten werden die Freunde des öffentlichen Unterrichtes und alle Gönner der Anstalt, wie die Aeltern der Schüler, geziemend hierdurch eingeladen.
Der Sommeroursus beginnt den 13. April Vormittags, die Pfingst- ferien dauern 14 Tage.— Die Aufnahmsprüfung derjenigen Schüler, Welche mit keinen Zengnissen der Fähigkeit zur Aufnahme von den Her- zogl. Pädagogien versehen sind, und aus Privatunterricht oder auswärtigen Austalten kommen, ist auf den 11. April Vormittags festgesetzt, und es


