28 V. Phyſiſches Wohl der Lehrer und Schüler.
Nur Ein Lehrer, Conrector Schulz, litt an einem hartnäckigen Gichtleiden 3 Wochen lang; die Unpäßlichkeit einiger anderen war kurz und vorübergehend.
Die Schüler erfreuten ſich während des Schuljahres meiſt der beſten Geſundheit. Nur ein körperlich ſehr ſchwächlicher Schüler der Septima machte fuͤr deſſen nothwendige ſchonende Be⸗ handlung eine milde Berückſichtigung bezüglich des Schulbeſuchs noͤthig. Ein Oberſecundaner litt mehrere Wochen im erſten Quartal des Winterſemeſters an den Rötheln. Erſt ſeit dem Monat Januar kamen häufige Täle der Aui eiikäirhet bei Schülern vor, die jedoch einen guten Verlauf hatten.
B. Chranit des Gymnaſiums.
Eine vom 22. März 1855 datirte, im vorigjährigen Programm nicht abgedruckte Hohe Verfügung enthält einige in der Organiſation der Gelehrten⸗Schulen insbeſondere bezüglich der Claſſen⸗Eintheilung beſchloſſene Modificationen, woraus wir das Hauptſächliche, wie folgt, mittheilen:
„1) Mit dem neuen Schuljahre werden die drei Gelehrten⸗Gymnaſien zu Hadamar, Weil⸗ burg und Wiesbaden ſtatt acht nur liesen Claſſen haben, welche die Bezeichnung von Septima bis Prima führen.
2) In dieſen wird der Unterricht zur Vorbereitung für die Univerſität von dem Uebertritt aus der Elementarſchule bis zum Abgang auf die Univerſität ertheilt.
3) Die fünf untern Gymnaſialklaſſen(Septima bis Tertia) haben einen einjährigen, die beiden oberen Claſſen(Secunda und Prima) einen zweijährigen Lehreurſus.
4) Die zu Oſtern dieſes Jahres nach Tertia aufſteigenden Schüler werden mit den nach Secunda aſcendirenden zum Unterricht in einer Claſſe, der Secunda, vereinigt.
5) Wenn in Secunda in der Regel zwei Jahre zur Erreichung des Glaſſenziels erforderlich ſein werden, ſo bleibt dabei doch ausgezeichneten und fleißigen Schülern, denen die Abſolvirung des Lehrpenſums in kürzerer Zeit gelingt, die Ausſicht auf ausnahmsweiſe Ascendenz zur Prima innerhalb einer einjährigen Friſt nach dem wohl erwogenen Ermeſſen der Lehrer unbenommen. Wir erwarten aber, daß, wie ſchon jederzeit das Aufſteigen nicht hinreichend für die folgende Claſſe befähigter Schüler mit rückſichtloſer Strenge zu verhindern iſt, dieſe Strenge und gewiſſen⸗ hafte Prüfung von den Lehrern in beſonderem Grade bei der Verſetzung in die Claſſen mit zweijährigem Lehrcurſus angewendet werde, da der Unterricht in denſelben noch weniger zuläßt, ſchwache und ungenügend vorbereitete Schüler mit den anderen gemeinſam auf angemeſſene Weiſe zu beſchäftigen. Für die ausnahmsweiſe nach einjährigem Verweilen in Prima geſtattete Zu⸗ laſſung zur Maturitätsprüfung bleiben die Beſtimmungen der Iuſrudtion für die Maturitäts⸗ prüfung vom 16. Januar 1852§. 9 in Geltung.
6) Sollte die Schülerzahl in den Claſſen mit zweijährigem Lehreurſus bis auf 40 ſteigen, ſo kann der Antrag auf Theilung derſelben in Parallelcötus bei Uns von den betreffenden Gymnaſialdirectionen geſtellt werden.“—
Die Aufnahmeprüfung beim Beginn des neuen Jahrescurſus fand am 23. April von Morgens 7 Uhr an bis Abends 7 Uhr ſtatt. Es hatten ſich 25 Aſpiranten zu derſelben einge⸗ funden und beſtanden ſie in der Weiſe, daß 17 der Septima, 1 der Sexta, 1 der Quinta und 6 der Tertia zugewieſen wurden. Sodann meldete ſich ein Schüler vom Gymnaſium zu Hadamar für den Eintritt in Quarta und einer vom Pädagogium zu Dillenburg für Tertia. Alle dieſe 27 Neulinge wurden am 24. April bei Eröffnung des Jahrescurſus in das Gymnaſium aufge⸗


