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vom Lehrer in der Claſſe in Heſondaufn Stunden durchgegangen und dien nöthigen Berichtigungen vorgenommen.
2) Am Unterricht im debraiſcen nahmen im Sommerſemeſter 9 Primaner und 12 Secun⸗ daner, im Winterſemeſter 6 Primaner und 10 Secundaner Theil. Die Herzogliche Landes⸗ regierung hatte für das Winterſemeſter die Theilung der Primaner in zwei Abtheilungen(jede mit zwei woͤchentlichen Stunden) genehmigt.
3) Den in zwei Abtheilungen ertheilten Unterricht im Engliſchen beſuchten, 21 Schüler im Ganzen, von welchen 7 zur erſten Abtheilung und 14 zur zweiten gehörten.
1II. Aeſthetiſche Bildung.
An den im Sommerſemeſter um 11im Winterſemeſtef. um 1) Uhr Mittwochs und Sams⸗ tags ertheilten Privatſtunden im Zeichnen nahmen 15 Schüker aus verſchiedenen Claſſen Theil. Den Tanzunterricht beſuchten 26 Zöglinge. Tanzkundigen und dabei geſunden Schülern der zwei Oberelaſſen wurde im Winterſemeſter geſtattet, von der ſehr dankenswerthen Einladung des hieſigen verehrlichen Caſinovorſtandes zum Veſuch der Bälle und Tanz⸗ Caſinos im Comö⸗ dienſaale Gebrauch zu machen.
Gymnaſial⸗Concerte fanden wegen der zur Beſtreitung der Koſten derſelben fehlenden Mittel nicht ſtatt; dagegen wurde von dem unter Leitung des Muſik⸗ und Geſanglehrers Drös ſtehenden Muſikverein der Gymnaſiaſten eine muſikaliſche Abendunterhaltuͤng in Verbindung mit einem Tanzvergnügen am 28. Auguſt gehalten. Die geringen Koſten dafür beſtritten die theil⸗ nehmenden Schüler der Oberklaſſen. Regelmäßige Proben der Mitglieder dieſes Vereins, der außer dem Dirigenten 10 Inſtrumentiſten zählt(Secund. Ammann und Hermauni(Flöte), Primaner Gödecke und Kübeler Klarinette], Primaner Rullmann[Piston], Secundaner Endres[Klapphorn], Secund. Mencke I, v. Reichenau, Tertianer Erbe[Violine], Prim. Schenck 4— Baß) wurden an beſtimmten, Wochentagen in der 5 ehaltan
IN. Disciplin.
mrübweichungen vom Schulgeſetz kamen, wiees in Jugendbildungsanſtalten, zumal ſolchen, die der continuirlichen Leitung und Einwirkung inſpicirender Vorſteher entbehren, nicht anders ſein kann, doch, unerachtet zu Geſetzesübertretungen ſo leicht Gelegenheit von Außen dargeboten wird, meiſt nur in kleinerem Maßſtabe vor, wodurch größere Strafen ſelten waren.
Zur Bewirkung einer möglichſt regelmäßigen Beaufſichtigung und Controlirung der Schüler, beſonders der Externen, in ihren Wohnungen, wurde eine zweckdienliche Theilung des Geſchäfts unter die dazu körperlich geeigneten Lehrer vorgenommen, und es wurden die von dieſen bei den Hausbeſuchen ihrer Befohlenen gemachten Wahrnehmungen entweder als erheblich ſofort, oder andernfalls am Schluſſe jeden Monats in einer uuh einem gedrüͤckten Schema gevrdneten Ueber⸗ ſicht an die Direction mitgetheilt. e
Die vorgekommenen jedesmal auf der Stelle der Direetion angezeigten Krankheiten von Schülern erhielten meiſt eine ſo wirkſame disciplinariſche Behandlung, daß ſie bald faſt bis auf Null herabſanken und die Patienten ihre Uebel als bedeutungslos, den Nachtheilen des zu ver⸗ ſäumenden Unterrichts gegenüber, anzuſehen ſich gewöhnten.
Bei dem den gutqualificirten Schülern der Oberklaſſen im Sommer öfters an Sonntag⸗ Nachmittagen von 4 Uhr an geſtatteten Beſuch der Kegelbahn zu Ahanſen pder des Weber'ſchen Wergos waren in derf Negel ein oder Rnehreng aheemn an dſande
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