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von nun an in eine feſte organiſche Verbindung zu einander. Faſt ein Vierteljahrhundert blieb der Plan von 1859 unverändert; erſt am 31. März 1882 wurden auf Grund der bis dahin gemachten Erfahrungen, und vielfacher von ſachverſtändigen Männern und Behörden erſtatteten Gutachten für ſämtliche Arten von höheren Schulen neue Lehrpläne ausgegeben. Daß dieſe in Bezug auf den fremdſprachlichen Unterricht in den Realſchulen I. Ordnung(Realgymnaſien) die Lehraufgabe und das Lehrziel ſelbſt in nichts Weſentlichem geändert haben, kann als ein Beweis dafür, daß die auf dieſem Gebiete im Jahre 1859 angebahnte und ſeitdem verfolgte Richtung eine geſunde iſt, angeſehen werden.
Die Realgymnaſien haben mit den humaniſtiſchen Gymnaſien die Aufgabe gemein, der Jugend die Grundlage der wiſſenſchaftlichen Bildung zu geben, welche zur Teilnahme an den höheren Aufgaben des Lebens erforderlich iſt. Beide Arten von Schulen bilden keinen Gegenſatz, ſondern ergänzen ſich gegenſeitig; ſie umfaſſen von Sexta bis Ober⸗Prima einen gleichen Zeitraum von neun Schuljahren, an deren Ende ein quantitativ wie qualitativ nicht weſentlich verſchiedener Abſchluß liegt. Aber dasſelbe Ziel verfolgen ſie auf verſchiedenen Wegen. Der großartige Verkehr, welcher zwiſchen den Kulturvölkern der Gegenwart nicht nur auf kommerziellem, ſondern auch auf geiſtigem Gebiete ſtattfindet; der gewaltige Aufſchwung der Naturwiſſenſchaften, wodurch die Bedingungen des Lebens ganz andere geworden ſind, haben es nötig gemacht, auch in den Schulen eine Teilung der Arbeit vorzunehmen, da die Kraft des jugendlichen Geiſtes den auf allen Seiten ſich ſteigernden Anforderungen gleichmäßig gerecht zu werden nicht ausreicht. Mögen aber auch die Wege verſchieden ſein, das Übereinſtimmende haben ſie, daß ſie die ſittliche und geiſtige Kraft des Jünglings auf den Gebieten des Erkennens, des Empfindens und des Wollens ſo zu bilden und zu ſtählen ſuchen, daß er in den Stand geſetzt werde, ſelbſtändig ſich den Aufgaben ſei es des gelehrten Studiums, ſei es des praktiſchen Lebens hinzugeben. Bei dem Gymnaſium iſt es die eingehende Beſchäftigung mit dem klaſſiſchen Altertume, mit der in ſich abgeſchloſſenen und daher präzis und logiſch wirkenden griechiſchen und römiſchen Welt; in dem Realgymnaſium die Kultur der neueren Völker, welche noch im vollen Fluſſe ſich befindet und daher belebend und fördernd auf den jugendlichen Geiſt einwirkt; dort vertieft ſich der Schüler in eine muſtergiltige abgerundete Entwickelung großer Völker, er übt das Nachdenken, ſchärft die Urteilskraft am Fernliegenden; hier lernt er Dinge der Anſchauung richtig beobachten und auffaſſen, und macht ſich mit der gegenwärtigen Kulturentwickelung, in welche mitten hinein ſich zu ſtellen er berufen iſt, bekannt. Es muß ſpeziell der fremdſprachliche Unterricht im Realgymnaſium auf den Real⸗ ſchüler eine Wirkung ausüben, die der Wirkung des fremdſprachlichen Unterrichtes im Gymnaſium analog iſt.
Dieſes Ziel war freilich in dem erſten Dezennium nach 1859 kaum voll und ganz zu er⸗ reichen. Der Übergang von der Realſchule vor 1859 zur Realſchule erſter Ordnung war ziemlich unvermittelt geſchehen; die Einrichtungen waren noch nicht der Art, eine ſo neue, ſo ſchwierige Aufgabe korrekt zu löſen. Es fehlte vielfach an geeigneten Lehrkräften, und ſolche bei dem außer⸗ ordentlichen Bedarf— die Gunſt der Städte wandte ſich der neuen Schulart derartig zu, daß die Zahl der Realſchulen I. Ordnung in kurzem von 26 auf 80 ſtieg— ſchnell genug heran⸗ zubilden, waren die Univerſitäten, auf denen damals die neuere Philologie nur kärglich bedacht


