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tung ſuchte der Vorſtand des Central⸗Vereins für Körperpflege in Volk und Schule, welcher am Nie⸗ derrhein von dem rührigen Amtsrichter Hartwig ins Leben gerufen worden iſt, zu wirken, indem er unter dem 6. Oktober 1882 an das Preußiſche Abgeordnetenhaus das Geſuch richtete:„Das hohe Haus wolle die Königliche Regierung erſuchen, nach dem Vorbilde der Unterrichtsverwaltung von Elſaß⸗Lothringen eine Kommiſſion von Ärzten behufs Erſtattung eines Gutachtens über das höhere Schulweſen Preußens einzuſetzen, um auf Grund desſelben die genügenden Maßnahmen zur Ver⸗ hütung einer für die gebildete Jugend Deutſchlands immer drohender werdenden Gefahr des körperlichen Rückganges mit all ſeinen traurigen Folgen zu treffen“.— Endlich brachte der Schluß des Jahres 1882 den gutachtlichen Bericht der auf Anordnung des Großherzoglich Heſſiſchen Miniſteriums des Innern und der Juſtiz aus Vertretern des Miniſteriums, Mitgliedern der Ständekammern, Vätern von Schülern höherer Lehranſtalten, Ärzten und Schulmännern gebildeten und am 27. November 1882 zu Darmſtadt zuſammengetretenen Kommiſſion zur Prüfung der Frage der Überbürdung der Schüler mit häuslichen Arbeiten und Lernſtoff. Die Beratungen derſelben enthalten eine ſolche Fülle von beherzigenswerten Ratſchlägen, daß eine weitere Ver⸗ breitung derſelben in der Schulwelt erwünſcht erſcheinen muß.
Uberholt wurden dieſe Gutachten durch die vom 31. März 1882 datierten und ſchon in den erſten Tagen des April in den Händen ſämtlicher Direktoren befindlichen„Lehrpläne für die höheren Schulen“ und durch die dazu gehörige im Juni verſandte„Ordnung der Entlaſſungs⸗ prüfungen in den höheren Schulen“, wodurch ebenſo wie durch die unter dem 27. Oktober 1882 erlaſſene Verfügung in Betreff der Beſchaffung von Turnplätzen, der Betreibung von Turnübungen und Turnſpielen im Freien, der Einrichtung von Turnfahrten ꝛc. die Preußiſche Unterrichtsver⸗ waltung dem Schuljahre 1882 eine beſondere Signatur gegeben hat.„In der Reviſion der Lehr⸗ pläne für die höheren Schulen“, heißt es in einer bald darauf dem Abgeordnetenhauſe ſeitens der Regierung vorgelegten Denkſchrift betreffend die praktiſche Prüfung der Kandidaten des höheren Schulamtes,„hat die Unterrichtsverwaltung vornehmlich den Zweck verfolgt, aus der Lehreinrichtung dieſer Schulen ohne Beeinträchtigung der Höhe ihrer allgemeinen Bildungsaufgabe, Alles zu be⸗ ſeitigen, was zu übermäßigen Anſprüchen an die geiſtige Anſtrengung unſerer Jugend und dadurch zu einer Gefährdung ihrer körperlichen und geiſtigen Entwickelung Anlaß geben kann“. So tritt denn auch in den Erläuterungen zu den Lehrplänen von 1882 überall das Beſtreben, die An⸗ forderungen an die Arbeitskraft der Schüler auf ein richtiges Maß zurückzuführen, in erfreulicher Weiſe hervor.
Unterdeſſen haben diejenigen, welche am berufenſten und vor Allen verpflichtet ſind, den Gefahren einer Überbürdung der Schüler entgegen zu arbeiten, die Lehrer der höheren Lehr⸗ anſtalten, mit nichten geruht. Innerhalb der geſteckten Ziele und im Rahmen der für die ein⸗ zelnen Fächer und Klaſſen feſtgeſetzten Stundenzahl eröffnet ſich ja in der That dem Lehrer ein ſehr weiter Spielraum in der methodiſchen Behandlung des zu lehrenden Gegenſtandes und der didaktiſchen Anregung des zu unterrichtenden Schülers. Es iſt grade ſeine Prärogative, daß er immerfort, mit jedem neuen Jahreskurſus, bei jeder neuen Schülergeneration, zu ſuchen und zu ſinnen hat, wie der Unterricht beſſer und wirkſamer zu geſtalten ſei. Wie bei einem Strome die Üüberfahrt an einer Stelle der Klippen und Strudel wegen nur mit Gefahr, an der andern bei


