Bemerkungen über den fremdſprachlichen Unterricht im Realgymnaſium.
In den letzten Jahren hat ſich den hygieniſchen Verhältniſſen in unſerem Schulleben ein reges und allgemeines Intereſſe zugewandt. Aller Orten ſehen wir geſunde und geräumige Schul— häuſer erſtehen, in luftiger und ruhiger Umgebung, inmitten großer Spielplätze, verſehen mit zweckmäßig eingerichteten Turnhallen. Die Größe und Lage der Unterrichtsräume, die Subſellien, Beleuchtung, Ventilation und Heizung werden zum Gegenſtande eingehender Studien und Be⸗ obachtungen gemacht; man ſorgt in muſtergiltiger Weiſe für Kanaliſation und Feuerſicherheit; die Aufmerkſamkeit erſtreckt ſich bis auf das Papier und den Druck in den zu gebrauchenden Schulbüchern, auf die Einrichtung der Schreibhefte, der Vorlagen u. ſ. w.;— die Wiſſenſchaft der Ärzte verbindet ſich mit der Kunſt der Architekten, um der Jugend in den Schulen möglichſt vollkommene Einrichtungen zu ſchaffen.
Ebenſo eingehend beſchäftigt man ſich zur Zeit mit der Frage nach dem Maß geiſtiger Arbeit und Anſtrengung, das der Jugend in den Schulen zugemutet werden darf, mit der Unterſuchung, wie ein richtiges Verhältnis zwiſchen geiſtiger und körperlicher Ausbildung aufrecht erhalten werden kann.„Die körperliche Geſundheit und geiſtige Friſche der die Schulen beſuchenden Jugend“, ſagt der Statthalter von Elſaß⸗Lothringen in ſeinem Erlaß vom 11. April 1882,„darf nicht gefährdet werden. Wenn es ſich darum handelt, welches Maß der Ausdauer und Arbeit von den Schülern auf den verſchiedenen Klaſſenſtufen gefordert und namentlich wie hoch die Zahl der Unterrichts⸗ und häuslichen Arbeitsſtunden angeſetzt werden ſoll, ſo iſt vorweg die normale Leiſtungsfähigkeit der entſprechenden Altersſtufen feſtzuſtellen. Die Frage, welche Bedingungen inne zu halten ſind, damit die Pflege der körperlichen Entwickelung der Schüler in den höheren Unterrichtsanſtalten nicht gehemmt werde, iſt eine weſentlich mediziniſche.“ Das in Folge dieſes Erlaſſes von einer Kommiſſion von mediziniſchen Sachverſtändigen im September 1882 erſtattete Gutachten verbreitet ſich eingehend über die den Schülern der verſchiedenen Altersſtufen zuträgliche Arbeitslaſt, über die Anzahl der Lehr⸗ und Arbeitsſtunden, die Erholungspauſen, Ferien, die Lage der Lektionen, die Einrichtung der Schulſäle, die körperlichen Übungen, den Schutz des Sehvermögens!), und was damit zuſammenhängt, namentlich die Subſellien.— In derſelben Rich⸗
¹) Vgl. darüber auch das von dem Geh. Medizinalrath Dr. Adolf Weber in Darmſtadt über die Augen⸗ unterſuchungen in den höheren Schulen Darmſtadts 1881 der Großh. Miniſterial⸗Abteilung für öffentliche Ge⸗ ſundheitspflege erſtattete Referat mit Memorial.


