Aufsatz 
a) Einige Usancen im internationalen Handel mit Ölsaaten. b) Über die Abstimmung der Konti-Korrenti / Friedrich Karl Leitner
Entstehung
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6 hat. Dieſe Fracht, welche nach Ablieferung der Ware zahlbar iſt, wird der Einfachheit halber vom Empfänger bezahlt und vom Fakturawerte abgezogen.*)(Siehe Faktura pag. 8.) Für das ab⸗ gelieferte Gewicht, das im Beſtimmungshafen durch Vermittelung von vereidigten Wägern(in Hull die Corporation sworn weighers) oder hiezu vom Käufer und Verkäufer beſtellten Kontroleuren ermittelt wird, haftet der Verkäufer und werden eventuelle Differenzen nachher verrechnet.

Die Verkaufspreiſe verſtehen ſich nach Belgien für 100 kg in Franks, nach Deutſchland und Skandinavien für 1000 kg in Mark bezw. ſkan. Kronen, nach England für 1 Quarter(à 424 7 engl.) in shilling oder pence.

Als Qualitätsbaſis gelten verſchiedene Normen, ſind aber auf den Prozentſatz reiner Saat baſiert. Zumeiſt iſt jetzt in Riga die Baſis von 95% reiner Saat maßgebend, d. h. von 100% (gleichgiltig welches Gewicht) müſſen 95% reine Saat ſein und nur 5% des abgelieferten Gewichtes dürfen andere Beimiſchungen enthalten**). Wird alſo beiſpielsweiſe nach Hull geliefert, ſo müſſen von je 100 Quarter der in Hull gewogenen Leinſaat je 95 Quarter reine Leinſaat ſein, und nur je 5 Quarter anderweitige Körner, Erde u. dgl. Doch ſchwanken die gehandelten Provenienzen zwiſchen 93 und 99%.

Eine alte Baſis, die ſich noch in Belgien erhalten hat, früher jedoch ziemlich allgemein in Anwendung war, iſt die Einteilung nachMaßen, wovon 8 auf ein Ganzes gehen, 1 Maß ſomit 12 ½% gleichkommt; z. B. ſind 7 ½ Maß= 93% ꝛc.. Dieſe Uſance iſt übrigens beim Einkaufer ſämtlicher Leinſaaten üblich.

Da es unmöglich wäre, eine Ladung von genau ſo und ſoviel% Olgehalt zu machen, ſo hat der Verlader laut Vertrag einen Spielraum von 3% nach unten und nach oben, reſp. ½¼ Maß oder minus. Man hiütte ſomit die Berechtigung, bei 95% Baſis 92 98%, bezw. bei

2 Maß 7 ¼ bis 7 ¾ Maß zu liefern.

Bei der Löſchung der Ware wird eine genaue Durchſchnittsprobe dem im Kauffkontrakte bezeichneten Chambre Arbitrale eingeſandt und nach dem dort gefundenen Reſultate gleichzeitig mit dem Gewichtsbefunde die Differenzrechnung aufgeſtellt.

Um dem Leſer ein vollſtändiges Bild von den Handelsgebräuchen Riga's für Leinſaaten(die mit geringen Abweichungen auch für die übrigen nordruſſiſchen Handelsplätze Geltung haben) zu geben, laſſe ich einen Kontrakt ſamt Faktura für Chriſtiania folgen.

*) Dieſer Modus hat im überſeeiſchen Verkehre allgemeine Geltung. *) Die übrigen Exportländer handeln auf Baſis von xvo fremder Beſeandteile, was ſchließlich zu demſelben Reſultate führt.