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das negative o0„εαν und überläßt ſeinen Leſern, jenes poſitive Moment ſelbſt zu ergänzen. Unter welcher Vorausſetzung, fragen wir nun, würden jene untreuen Juden nicht bloß in einer, ſondern viel⸗ mehr in jeder Beziehung gegen die Heiden im Nachtheil ſtehen? Wir muſſen antworten:„wenn ſie allein und nicht auch die Heiden der Adezic ſchuldig und dadurch dem Zorne Gottes verfallen wären.“ Als Grund alſo, warum die Juden trotz ihrer Untreue keineswegs in jedem Betrachte den Heiden nachſtehen, erwähnt Paulus, auf ſeine frühere Darlegung hinweiſend, daß Juden und Heiden alleſammt und mithin die Juden nicht etwa allein unter der Herrſchaft der Sünde ſtehen, und entfernt damit zugleich den Zweifel, welcher ſich aus der Gerechtigkeit des göttlichen Zornes über die 201z1 der Juden, ſofern ſich dieſe in ihrer Untreue erwieſen hatte, gegen die Wahrheit des in V. 2 erwähnten Vorzugs erheben ließ.
Neu iſt die gegebene Erklärung von r90 7½0ε.ł⅞ nur in der Art ihrer Entwicklung, namentlich da⸗ rin, daß wir aus der Partikel ody den Satz: 2l 002αι⁴⁶e˙ς ιν½ ϑ|ς 2rr1†αςν τmν ομνν als Bedingung ergänzt haben. Was nun gegen die Auffaſſung:„ſtehen wir im Nachtheil?“ von den Ausle⸗ gern vorgebracht wird, läßt ſich auf zwei Punkte zurückführen(ſ. de Wette z. d. St.). Erſtens nämlich wird behauptet, es ſei im Vorhergehenden kein Grund zu dem Gedanken zu finden, daß den Heiden ein Vorzug eingeräumt werden müſſe, und eben ſo wenig ſei im Folgenden von einer Aufhebung eines ſolchen Vorzugs die Rede; zweitens aber wird gegen jene Auffaſſung angeführt, daß ihr die Stellung der Begriffe Toudatoug e al ElAwvas entgegenſtehe, inſofern es nämlich, wenn jene Erklärung richtig wäre, nicht heißen durfte, daß Juden und Heiden, ſondern umgekehrt, daß Heiden und Juden in Bezug auf die Herr⸗ ſchaft der Sünde ſich gleich ſtänden. Was nun jenen erſten Punkt anlangt, ſo trifft dieſer allerdings die von Oecumenius und in veränderter Form von Wetſtein u. A. befolgte Erklärung; bei der von uns angenommenen Faſſung dagegen können wir dies nicht anerkennen, da der fragliche Gedanke einer Seits am Vorhergehenden ſeinen ſicheren Halt, anderer Seits im Folgenden ſeine deutliche Widerlegung findet, Letzteres inſofern, als aus der Gleichſtellung von Juden und Heiden in Bezug auf die Herrſchaft der Sünde doch nothwendig folgen mußte, daß von einem Vorzug der Einen vor den Anderen wenig⸗ ſtens der Gerechtigkeit des göttlichen Zornes gegenüber durchaus keine Rede ſein könne. Was aber den zweiten Einwand betrifft, ſo ſcheint man bei dieſem weder die Verbindung der fraglichen Begriffe durch die Partikeln 16— zal, noch auch das Wort Tcrag, welches zu u Aαάααά̈ εlce Tu deutlich als Subject gehört, hinlänglich beachtet und damit für die Beurtheilung gerade den Hauptpunkt überſehen zu haben. Offenbar nämlich werden durch die Partikeln 16— zai die entgegengeſetzten Begriffe Ioudadoue und Ellrs einander vollkommen gleichgeſtellt(vgl. Kühner Ausf. Gr. 2. Th.§. 726. 1), und es kann folglich von einem Uebergewicht des einen üͤber den anderen durchaus keine Rede ſein.*) Wie dies an ſich außer Zweifel ſteht, ſo wird es auch durch das folgende chros noch ausdruͤcklich be⸗ ſtätigt. Dieſes Pronomen ſoll nämlich in dem zu rOοται⁴mε½εε αςα ν⁴ς ſowdalous re 2i ελνωσς als Epexregem gehörigen Satze mit Nachdruck hervorheben, daß kein Einziger, weder unter Juden, noch unter Heiden, in Betreff des„, d.αμααοεεαe glyat eine Ausnahme mache, und daß folglich in dem vorliegen⸗ den Falle nicht an die Einen allein d. i. nach unſerer Auffaſſung des Zuſammenhanges nicht allein an die Juden, ſondern eben ſo ſehr auch an die Andern d. i. an die Heiden zu denken ſei.**) Nun könnte
*) Kaum bedarf es hiernach noch der Bemerkung, daß§. 65. 4. S. 636) die gewöhnliche und als eine ſtabil ge⸗ die Stellung der Begriffe 10⁶⁵‿t e ncll ELyves, wordene zu betrachten ſt. 1 9 wie ſie hier Statt findet, auch ſonſt(vgl. Winer Gramm.**r) Stände nicht FI.„t, ſondern ιιοεοοις, ſo


