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einem Nichtverhängen ſeines Zornes bei vorliegender à0zi« ſchlechthin unvereinbar ſei. So kommen wir denn auf den zweiten Punkt, den wir zur Würdigung der fraglichen Argumentation zu erörtern haben, wir meinen auf die Frage, wie V. 7 und S als Glied der Beweisführung zu erklären ſeien.
Der Kürze wegen geben wir hier die Worte des Paulus gleich ſo, wie wir glauben, daß dieſelben in genauer Ueberſetzung zu lauten haben.„Denn wenn,“ ſagt der Apoſtel,„Gottes Wahrhaftig⸗ keit durch meine Lüge herrlicher geworden iſt zu ſeinem Ruhme, warum werde auch ich alsdann noch wie ein Sünder gerichtet und nicht vielmehr ſo, wie wir verläſtert wer⸗ den und wie Etliche ſagen, daß wir ſprächen:„„laſſet uns Böſes thun, damit Gutes daraus komme.““ Solcher Leute Gericht aber iſt ganz recht.“ Aus der gegebenen Ueberſetzung geht ſchon mehr oder weniger deutlich hervor, in welchen Punkten unſere Auffaſſung der Stelle von den bisherigen Erklärungsverſuchen abweicht. Zur näheren Begründung unſerer Anſicht beginnen wir mit den Einzelheiten des zu erklärenden Satzes. Die Protaſis: el„do* mwαeνηειαα*. c. J. enthält im Weſentlichen denſelben Gedanken, den Paulus in der Protaſis V. 5 bereits ausgeſprochen hatte, nur nach dem Prag⸗ matismus der Darſtellung theilweiſe abgeändert, indem mit Rückſicht auf das Vorhergehende, um an V. 4 und dadurch mittelbar an V. 3 anzuknüpfen, ſtatt der weiteren Begriffe iεα‿οo und à0ειeαα die enge⸗ ren dυεα und εννα geſetzt ſind, mit Rückſicht auf das Folgende aber, um dieſes als Einwand mit möglichſter Scheinbarkeit hinzuſtellen, ſtatt des einfachen Ausdrucks ein ſeinem Zwecke mehr entſpre⸗ chender amplificirender gebraucht iſt. Zum gründlichen Verſtändniß des Sinnes iſt nun auch hier uner⸗ laßlich, die Wortſtellung in Betracht zu ziehen. Offenbar ſind in dieſer die Worte: 2lg 1 ν d-sν ⁴αιιοο als adverbiales Object zu 2rreoiooeuoey durch Inverſion mit Nachdruck hervorgehoben(vgl. R. Kühner Ausf. Gramm. der gr. Spr.§. 863. 1), und wir haben daher als Gegenſatz zu ergänzen: 2 ει* ⁷πααι— 100 Sig Irr drενιαν.— In der Apodoſis ſind es abermals verſchiedene Punkte, auf welche man bei der Erklärung zu achten hat. Die Frage zunächſt iſt natürlich eine rhetoriſche und geht, wie aus dem 21*) des Folgerungsſatzes, verbunden mit der invertirten Wortſtellung des Bedingungsſatzes, erhellt, von der Vorausſetzung aus, daß Jemand nur dann als Sünder gerichtet d. i. als Sünder angeſehn und be⸗ ſtraft werden dürfe, wenn ſeine Sünde nicht zur 608 ſondern zur drοναια Gottes gereicht habe,— eine Vorausſetzung, durch welche natürlich jede Art von Adewl«, weil eben einer jeden gegenüber die gött⸗ liche dεαααιαν verherrlicht wird, als vollkommen gerechtfertigt und mithin aller Unterſchied zwiſchen ddawic und dιααιοσ⁶ν⁷ dem göttlichen Gericht gegenüber als aufgehoben erſcheinen würde.— Für die Er⸗ klärung des Sinnes iſt ferner das Wörtchen„.α von ganz beſonderer Wichtigkeit.— Offenbar iſt das Pronomen 2„ hier nur fingirtes Subject, nach populärem Sprachgebrauche, ähnlich wie Cap. VII, 7 ff. Gal. II. 18, von dem Sprechenden gewählt, um ſich ſtatt irgend eines Beliebigen als ſinnliches Subſtrat der Vorſtellung einzuführen; mit anderen Worten, es bezeichnet den Sprechenden nicht für ſich als abge⸗ ſchloſſene Perſönlichkeit, ſondern in ſeiner Perſon zugleich Jeden, den man ſich als den Sprechenden den⸗ ken will.**) Aus dieſer abſtracten Allgemeinheit aber tritt 2„ſ hier gleichſam heraus und geſtaltet ſich
*) Dieſes logiſch zu faſſende Sre drückt hier den Gedanken viduum im Sinne hat, wie 5. B. bei Homer J. In, 106 aus:„nachdem(= obwohl) mein pενσνια nicht zur Unehre, die Worte: Tε 0 nxdĩdes dmeOꝓ idο xcel Sereo0 ſondern vielmehr zur Ehre Gottes gereicht hat. keineswegs auf alle Söhne des Priamos⸗ ſondern deutlich
*) Die umgekehrte Sprechweiſe iſt die, wenn der Spre⸗ bloß auf den Paris gehen. S. über dieſen Sprachgebrauch chende das Genus nennt, während er doch nur ein Indi⸗ Nägelsbach Anm. 3. 7 2. Aufl. S. 230.


