Aufsatz 
Zur Auffassung und Darstellung des Wahnsinns im klassischen Altertum
Entstehung
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Zustände als Ergebnis der Beschaffenheit und Mischung deralle unter Berücksichtigung des Warmen und Kalten erklärt.

Infolge dieses Wandels in der gesamten Auffassung spielen denn auch in der Folgezeit Geisteskrankheiten in der poetischen Literatur keine besondere Rolle. Die alte KOMODIE erschöpfte sich in der Behandlung allgemein politischer, sozialer und philosophischer Pro- bleme. Wohl geht es bei Aristophanes oft recht toll her. Er zeigt uns strebende, ringende, irrende, kämpfende, jubelnde und bacchisch tollende, aber keine eigentlich geisteskranken Menschen. UÜber dem ganzen komischen Gebaren der dionysischen Begeisterung schwebt eine vornehme, geistig hochstehende Gesamteinstellung. Erst als die mittlere Komöcdie mit besonderer Vorliebe die ältere Tragödie durch possenhafte Umdichtung ins Lächerliche zu zerren und zu brauchbaren Stoffen für die eigenen Stücke zu verwerten begann, da zogen auch die alten mythisch gedachten Wahnsinnsdarstellungen wieder in die Poesie ein. Die neuere Komöcdie vollends, die einzelne Typen von Menschen darzustellen suchte, konnte auch in der Gestalt des wirklichen oder verstellten Narren ihre größten Triumphe feiern. Da uns von der mittleren und neueren Komödie außer einigen durch Papyrusfunde bekannt gewordenen Bruchstücken in der Hauptsache nur zerstreute Zitate bei anderen Schriftstellern erhalten sind, bleiben uns nur die Übertragungen des Plautus und Terenz als wichtiger Ersatz jener verloren gegangenen Literatur. Tatsächlich finden wir bei Plautus eine ganze Reihe von Stellen, die zu dem Wahnsinn in Beziehung stehen. Sie konnte der Römer um so mehr beibehalten. als die Auffassung der Geisteskrankheiten bei den römi- schen Zuschauern der griechischen nahe verwandt war.

In ROM waren Geisteskrankheiten offenbar sehr ver- breitet. Schon das Zwölftafelgesetz mußte besondere Be- stimmungen über die vermögensrechtlichen Verhältnisse Geisteskranker aufnehmen. Nach Cicero(De inuentione II, 50, 148) lautete das Gesetz: SI FFRIOSVS ESCIT ADGNATVM GENTILIV MOVE IN EO PECFNIAOFE EIEVS POTESTAS ESTO, vgl. Tusc. disp. III, 5, 11: Aiacem, Orestem furere dicimus. OQui ita sit adfectus, eum dominum esse rerum suarum uetant duodecim tabu- lae. Fälle von Epilepsie müssen sehr häufig gewesen sein. Dieses Leiden hieß morbus comitialis, uitium comi- tiale, weil die Komitien ausgesetzt wurden, wenn ein sol- cher Kranker an diesem Tage auf der Straße einen An- fall bekam. Man sah darin ein von den Göttern gesandtes böses Vorzeichen. In den gleichen Zusammenhang gehört