Ordnen wir die für Verkauf nötigen Räume, so ergeben sich:
1. Hausierbehälter. 4. Spezialläden. 2. Buden und Meßläden. 5. Warenhäuser. 3. Gesamtläden. 6. Banken und Börsen.
1. Hausierbehälter.
Der Handel im Umherziehen hat seinen Ursprung weniger in der Produktion über- haupt, als in der örtlich bedingten Produktion d. h. in der Einseitigkeit derselben, wie sie Boden, Bodengestalt und Kulturzustand erzeugen und zum Austausch drängen. Der Sand produziert anders als der Lehm, der Wald anders als das Feld, die Berge anders als die Ebene, das Dorf anders als die Stadt, das Kulturvolk anders als der Wilde, ein Volk anders als das benachbarte. So entstand schon früh an den Grenzen dieser Gebiete ein Tausch- handel. Manche Erzeugnisse einer Ortlichkeit werden auch so wenig gebraucht, daß sie ein Weites Absatzgebiet suchen müssen, z. B. die Steinzeugwaren des„Kannebäckerlandes“ bei Koblenz. So ist der Hausierer vielfach der Uiberwinder großer räumlicher Abstände, die er nur durch seine Person oder durch ganz primitive Transportmittel bewältigt. Mit der Ausbildung dieser Mittel und der dadurch ermöglichten Ansammlung der verschiedensten Waren an jedem Orte mußte diese Art des Handels absterben und muß es noch täglich. Sie kennzeichnet sich so als eine ältere Form, wenngleich man im deutschen Reiche noch 40 000 Hausierer zählen soll. In dieser Lage des Kampfes um das Bestehen greifen die Vertreter dieses Standes, um die Kauflust zu wecken, wohl gar zur Uberredung, einer sehr niederen Handelsform, deren äußerste Ausläufer wir als„aufdringlich“ bezeichnen. Den Makel dieser Niedrigkeit lesen wir auf Schildern:„Betteln und Hausieren verboten.“ Diese Art des Wettbewerbes erzeugte auch die Abneigung des seßhaften Handels gegen das Hausieren, die Klagen über Schädigung durch dasselbe und die Suche nach Mitteln zur Abwehr. Die Obrigkeiten sind in Rücksicht auf das allgemeine Wohl diesem Streben beigetreten. Jeder Hausierer muß einen Erlaubnis-(Wandergewerbe-)Schein gegen ziemlich hohe Bezahlung lösen, und in verschiedenen Ländern sind manche Waren vom Hausierbetrieb überhaupt ausgeschlossen, z. B. geistige Getränke, gebrauchte Kleider, Wäsche, Betten, Gold- und Silberwaren, Uhren, Spielkarten. Wertpapiere, Waffen, Spiritus, Petroleum, Gifte, Explosiv- stoffe u. a.
Überblicken wir das jetzt noch bestehende Gebiet dieses Handels, so finden wir Folgendes:
1. Dinge aus lokal begrenzter Produktion. Z. B. aus Waldgegenden: Besen, Körbe, Löffel, Holzschnitzereien, Beeren, Vögel.— Aus der Landwirtschaft: Obst, Gemüse, Butter, Eier, Geflügel, Fische.— Aus Gewerben: Töpfe und Thonwaren, Blechgeschirre, Wolle, Leinen u. s. w.
2. Dinge, welche einen weiten Kundenkreis aufsuchen müssen, wie er sich in dünn bevölkerten Gegenden, in Gebirgen und unkmultivierten Ländern bietet. Doch hat der Kon- kurrenzkampf auch zu künstlicher Schaffung großer Kundenkreise geführt, welche von sonst seßhaften Geschäften, Fabriken u. drgl. versorgt werden. Das Bindeglied dabei ist der Handlungsreisende, welcher mit seinen Proben umherzieht und gesetzlich dem Hausierer gleichgestellt wird; 60 000 derselben weist Deutschland auf. Die vielberufenen Wanderlager mögen hier nur erwähnt sein.
3. Dinge des alltäglichen Gebrauches, die man auch sonst haben kann, deren Verkauf aber armen und schwächlichen Personen Verdienst gewährt. Z. B. Blumen, Rauchutensilien, Notizbücher, Bleistifte, Knöpfe, Hosenträger u. s. w. u. s. W.
Der Hausierer trägt seine Waren oft nur an einem Riemen, auf den sie gereiht sind; sonst hat er wohl Taschen, Tücher, Matten, Körbe, Fässer und Kästen. Unter den letzteren ragen diejenigen hervor, welche Schränken ähnlich, mit vielen Schubfächern versehen, auf dem Rücken getragen werden. Der Korb findet die vielseitigste Verwendung; man trägt ihn am Arm, mittelst eines Kißchens auf dem Kopfe oder in mancherlei Gestalt und unter mancherlei Namen: Kiepe, Kieze, Kraxe— auf dem Rücken. Der Handlungsreisende dagegen führt


