Aufsatz 
Der Buchführungs-Unterricht an Landwirtschaftsschulen
Entstehung
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VI

für die Bedürfniſſe der Familie verbraucht wurde. Wie viel? iſt feſtzuſtellen durch einen Auszug der Haushaltungskoſten aus dem Kaſſenbuch, der mit Hülfe der erſten Spalte ſehr leicht zu ermöglichen iſt. Für den im Kaſſenbuche durchgeführten Monat machen die Schüler den Auszug ſelbſt, für die übrigen Monate wird die jedesmalige Summe diktiert..

Nun iſt feſtgeſtellt, wieviel an baarem Gelde für die Bedürfniſſe der Familie und für die Haus⸗ haltung(einſchließlich des Unterhalts des Geſindes) im Laufe des Jahres verbraucht wurde. Sind aber nicht auch noch andere Dinge verbraucht worden? Sicherlich, und nicht unbedeutende Mengen, z. B. Milch, Butter, Eier, Brod, Kartoffeln u. ſ. w., alſo Erzeugniſſe, welche der Wirtſchaftsbetrieb in Natura für die Haushaltung geliefert hat. Wären dieſe Erzeugniſſe nicht von der Wirtſchaft geliefert worden, ſo hätte man ſie gegen baar Geld für die Haushaltung kaufen müſſen; ſie ſind deshalb auch ihrem Geld⸗ werte nach zu berechnen und der Wirtſchaft zu Gut, der Haushaltung zu Laſt zu ſchreiben. Das ge⸗

ieht in der ſchieh Haushaltsnaturalrechnung.

In dieſer wird feſtgeſtellt, wieviel Perſonen in der Familie einſchließlich des Geſindes zu ver⸗ köſtigen ſind und(beſonders in Süddeutſchland) wieviel Taglöhnerkoſttage noch dazukommen. Darnach wird der wöchentliche Verbrauch an Naturalien, welche die Wirtſchaft der Haushaltung liefert, berechnet in kleineren Wirtſchaften kann dies auch allmonatlich geſchehen, und es zeigt ſich auch hierbei, daß ſtets eine Anzahl Schüler recht gut Beſcheid weis über den Verbrauch an Naturalien für die Haushaltung. Die einzelnen Gegenſtände werden dem Einheitsmaß nach zum Marktpreiſe angeſetzt und die Summe wird für das Jahr berechnet. Zugleich wird verſucht, die Höhe des Koſttages einſchließlich Wohnung für das Geſinde und die Höhe eines Koſttages für Taglöhner auszurechnen, und das Ergebnis mit den für die Gegend bekannten Zahlen verglichen.

Wir vermögen jetzt zuſammenzuſtellen die Geſamthaushaltskoſten, beſtehend aus den baaren Aus⸗ gaben(Auszug aus dem Kaſſenbuche) und dem Werte der verbrauchten Naturalien(Haushaltsnatural⸗ rechnung); zieht man von dieſer Summe die Unterhaltungskoſten für Dienſtboten und Tagelöhner ab, ſo erhält man die Summe der Haushaltungskoſten für die Familie allein. Sind Dienſtboten ausſchließlich oder teilweiſe für die Familie beſchäftigt, z. B. Köchin, Stubenmädchen, ſo müſſen deren Unterhaltungs⸗ koſten auch der Familie und nicht der Gutswirtſchaft ausſchließlich oder teilweiſe zu Laſt geſchrieben werden.

Ohne die genaue Berechnung der Haushaltungskoſten iſt eine Reinertragsberechnung nicht möglich und findet auch keine Anerkennung von ſeiten der Steuerbehörde. In dem früheren Wirkungskreiſe des Verfaſſers, im Königreich Sachſen, iſt die allgemeine progreſſive Einkommenſteuer, die in Preußen ſeit 1891 beſteht, ſchon ſeit dem Jahre 1878 durchgeführt, und es mußte deshalb auch beim Buchführungs⸗ unterricht in der Schule darauf Rückſicht genommen werden, zumal anfangs eine Menge Klagen von ſeiten der Landwirte über zu hohe Einkommensabſchätzung einliefen. Es ſoll aber jeder Landwirt, der eine Landwirtſchaftsſchule beſucht hat, im Stande ſein, das reine Einkommen durch ſeine Bücher überſichtlich nachzuweiſen, und dazu genügen nach Entſcheidung der Steuerbehörde vollſtändig die drei bisher ange⸗ führten Bücher, die Vermögensaufnahme, das Kaſſenbuch und die Haushaltsnaturalrechnung.

Mit ihrer Hülfe wird

die Reinertragsberechnung

oder Schlußrechnung durchgeführt, indem man einander gegenüberſtellt:

a) Einnahmen, beſtehend in:

. Baaren Einnahmen aus dem laufenden Wirtſchaftsbetriebe(enthalten im Kaſſenbuche), Geldwert der in der Haushaltung verwendeten Erzeugniſſe der Wirtſchaft(enthalten in der Haushaltsnaturalrechnung),

3. Etwaigem Mehrwert des Grund⸗ und Betriebskapitals(enthalten in der Vermögens⸗

aufnahme); b) Ausgaben, beſtehend in: 1. Baaren Ausgaben für den laufenden Wirtſchaftsbetrieb(ohne Haushaltungskoſten, ſ. Kaſſenbuch),

2. terhaltungerdſten des in der Wirtſchaft beſchäftigten Geſindes(ſ. Haushaltsnatural⸗ rechnung),

3. Etwaigem Minderwert von Grund⸗ und Betriebskapital(ſ. Vermögensaufnahme).